Entlastungsbetrag für Alleinerziehende teilen

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende:

Angenommen ein geschiedenes Ehepaar hat zwei minderjährige Kinder. Derzeit bekommt die Ehefrau für beide Kinder den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Nun wurde vereinbart, dass der Entlastungsbetrag aufgeteilt wird und ein Kind beim Vater und ein Kind bei der Mutter eingetragen wird. Dementsprechend hätten beide Steuerklasse 2.

Die Mutter erhält das Kindergeld für beide Kinder, Sorgerecht wird geteilt. Es besteht ein Wechselmodell im Umgang.

Der Erstwohnsitz für beide Kinder liegt bei der Mutter und der Nebenwohnsitz beim Vater.

Muss zwingend der Erstwohnsitz zum Vater verlegt werden, damit dieser auch einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhält bzw Steuerklasse 2 beantragen kann? Im Internet findet man unterschiedliche Angaben.

Keiner der beiden Eltern lebt mit einer anderen erwachsenen Person zusammen.

Grüße