Entlastungsbetrag für Alleinerziehende teilen

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende:

Angenommen ein geschiedenes Ehepaar hat zwei minderjährige Kinder. Derzeit bekommt die Ehefrau für beide Kinder den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Nun wurde vereinbart, dass der Entlastungsbetrag aufgeteilt wird und ein Kind beim Vater und ein Kind bei der Mutter eingetragen wird. Dementsprechend hätten beide Steuerklasse 2.

Die Mutter erhält das Kindergeld für beide Kinder, Sorgerecht wird geteilt. Es besteht ein Wechselmodell im Umgang.

Der Erstwohnsitz für beide Kinder liegt bei der Mutter und der Nebenwohnsitz beim Vater.

Muss zwingend der Erstwohnsitz zum Vater verlegt werden, damit dieser auch einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhält bzw Steuerklasse 2 beantragen kann? Im Internet findet man unterschiedliche Angaben.

Keiner der beiden Eltern lebt mit einer anderen erwachsenen Person zusammen.

Grüße

Servus,

nein - im Internet findet man nur eine einzige valide Quelle zu diesem Thema: § 42b EStG.

Das ist übrigens die einzige Stelle im EStG, die auf die Meldung an irgendeiner Adresse Bezug nimmt - in allen anderen Fällen erkennt man die Kokolores-Plapperer daran, dass sie irgendwas von anmelden oder ummelden tönen, wenn es um Fragen der ESt geht.

Kurzer Sinn: Wenn beide Kinder bei einem der geschiedenen Gatten wohnen und dort auch gemeldet sind, bekommt nur dieser die beiden Entlastungsbeträge. Wenn je ein Kind zum Haushalt eines der Elternteile gehört und dort auch gemeldet ist, bekommt die beiden je einen Entlastungsbetrag.

Und abschließend: Steuerklassen sind nur für den Lohnsteuereinbehalt (d.h. für die Vorauszahlungen auf die festzusetzende ESt) relevant. Auf die bei der Veranlagung festgesetzte ESt haben sie keinerlei Einfluss.

Schöne Grüße

MM