Wie heute Abend bei Wiso berichtet wurde, sollen Nachbesserungen beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende vorgenommen werden (s. hierzu http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/2/0,1872,2103074,00.html). Danach sollen nur noch Erziehende, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, den Freibetrag nicht erhalten. Da stellt sich mir die Frage, wie will das Finanzamt denn das feststellen?
hi mott,
wenn man sich tatsaechlich über jeden senf der aus den berliner büros kommt gedanken machen würde, würde ich keine zeit mehr für studium, arbeit u. forum finden.
ich mache mir erst gedanken, wenn zumindest ein von der regierung abgesegneter gesetzentwurf vorliegt. spannend wird es sowieso erst, wenn die materie vom BT verabschiedt wird und auf der reise zum BR ist.
mfg vom
showbee
Hi Mott,
ich werd mich zwar jetzt auch nicht intensiver damit auseinandersetzen, bin aber für die Info dankbar. Ist immer gut das wenigstens schon mal gehört zu haben.
Grüße
Chris
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Hi,
zu der Neuregelung kann man noch nichts sagen, da die Politiker in letzter Zeit immer noch was dran drehen ;-(
Aber es soll eine Neuregelung kommen…
Und wie man auf nichteheliche Partnerschaften kommt? Es wird einfach danach gefragt und mit der Unterschrift versichert man, dass das auch so stimmt.
Wobei wir wieder beim Thema wahrheitsgemäße Steuererklärungen und Steuerhinterziehung (falls dem nicht so ist) sind.
Schöne Grüße
C.