Hallo, ich hätte eine Frage zu dem Entlastungsbetrag bei der Pflege:
Folgende Situation:
Schwiegermutter (Pflegestufe1) wohnt mit bei uns im Haus, hat aber ne eigene Wohnung, meine Frau übernimmt immer mehr arbeiten in dem Hausdhalt meiner Schwiegermutter weil sie dieses nicht mehr bewältigen kann, Putzen, wischen, waschen, etc.. Kann meien Frau diesen sogenennten Entlasungsbetrag von der Pflegeversicherung einfordern? Falls ja, wie?
Über Antworten wäre ich sehr dankbar
Deine Frau nicht aber deren Mutter kann ihn einfordern:
geklaut bei Guggel:
Den Entlastungsbetrag bekommen alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause leben und gepflegt werden; es ist eine Erstattungsleistung für Kosten bestimmter Unterstützungsleistungen, die bei der Pflegekasse eingereicht werden, nicht eine direkte Auszahlung an pflegende Angehörige. Die Pflegekasse erstattet monatlich bis zu 131 € für qualifizierte Angebote wie Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder Tagespflege, um die Pflege zu Hause zu unterstützen und pflegende Angehörige zu entlasten.
Wer hat Anspruch?
- Pflegebedürftige Menschen:
Jeder, der einen Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 hat und zu Hause gepflegt wird.
- Nicht direkt die Angehörigen:
Der Betrag geht an den Pflegebedürftigen und wird für dessen Entlastung verwendet, nicht bar an die pflegenden Personen ausgezahlt.
ramses90
Danke für die Antwort. Was müsssen wir denn tun damit das Geld gezahlt wird?
Hallo,
den Entlastungsbetrag kann die Schwiegermutter nutzen, aber nur zur Erstattung anerkannter (meist professioneller) Dienste. Je nach Bundesland können es ggf. auch Ehrenamtliche sein, i.d.R. aber keine Familienangehörigen.
Hier ist es ganz gut erklärt: Entlastungsbetrag > 2026 - 131 Euro - betanet Auch die Regelungen der einzelnen Bundesländer sind verlinkt.
Was Ihr tun müsstest: einen anerkannten Anbieter beauftragen und die Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen.
Ansonsten könnt Ihr Euch zur Beratung an den nächsten Pflegestützpunkt wenden oder auch direkt bei der Pflegekasse nachfragen, die kennen die Regelungen, die bei Euch gelten.
Viele Grüße,
Jule
Jule hat es eigentlich schon gesagt …
Das Geld ist nicht für die pflegenden Angehörigen vorgesehen, der Anbieter muss durch die Pflegekasse zugelassen/anerkannt sein.
Gruß
Christa