Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Meine Mutter war bis vor kurzem Betreuerin meiner Großmutter. Da meine
Mutter in dem Altenpflegeheim arbeitet, in dem meine Großmutter nun
liegt, musste sie die Betreuung an ihre Schwester abgeben. Einzig die
Kontovollmacht hat sie auf Wunsch meiner Großmutter nach wie vor.
Nun kam ein Schreiben des Amtsgerichts, in welchem die
Schlussrechnungslegung angefordert wird, alternativ die
Entlastungsanzeige. Alles schön und gut. Zusätzlich gibt es aber den
Hinweis, dass auch auf Grund der Kontovollmacht eine Entlastung sinnvoll
wäre. Und das ist der Punkt, den ich nicht verstehe. In der übersandten
Entlastungserklärung ist auch explizit nach dem derzeitigen Stand des
Vermögens gefragt.
Was meint die Urkundsbeamte damit? In welcher Hinsicht sollte die
Entlastung hinsichtlich des Kontos sinnvoll sein? Hier hat sich doch
nichts geändert und die neue Betreuerin hat über Vermögenswerte nicht zu
verfügen.
Danke schon einmal für eure Hilfe!