Entlastung des Vereins- Vorstands
Hallo Urmele,
das ist ja mal eine richtig relevante Praxisfrage, die jeden Verein betrifft:
So wie jeder Verein für jedes Kalenderjahr seit der Vereinsgründung nach aussen eine eigene Steuererklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben hat, so ist auch vereinsintern vom Vorstand jährlich ein Rechenschaftsbericht abzugeben. Dazu ist dann auch vereinsintern für jedes Kalenderjahr, also auch ein Jahr nach der Neuwahl des Vorstands, vom Vorstand ein Kassenbericht abzugeben. Dazu sind dann die vom Verein berufenen Kassenprüfer diejenigen Personen, die dies detailliert prüfen und dann ihren Bericht auf der Mitgliederversammlung dazu abgeben und vortragen.
http://www.vereinsvorsitzender.de/?page_id=82
Wenn alle Konto- und Kassenbewegungen im Verein korrekt abgewickelt wurden, dann schlagen die Kassenprüfer der Mitgliederversammlung die sogenannte Entlastung des Vorstands vor.
Dies bedeutet konkret die Bestätigung eines korrekten Finanzwesens des Vorstands und damit für den einzelnen Entlastungszeitraum eines bestimmten Kalenderjahres den Verzicht der Mitglieder des Vereins auf die Gel- tendmachung von Schäden oder Schadenersatzansprüchen gegenüber den betreffenden Vorstandsmitgliedern.
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin,
Lutz Bernard, Ass. jur.