angenommen, Folgendes würde sich ereignen: Eine junge Frau hat einen Kater. Dieser verschwindet nach einem Jahr spurlos. Suchaktionen blieben ohne Erfolg. Die Frau zieht aus ihrer Wohnung aus und in ein anderes Bundesland. Nach vier Jahren zieht sie wieder zurück in die alte Heimat und erfährt, dass ihr damals schon sehr zutraulicher Kater jemandem zugelaufen ist und nun dort lebt.
Würde ihr in diesem angenommenen Fall die Herausgabe des Tieres zustehen?
Würde ihr in diesem angenommenen Fall die Herausgabe des
Tieres zustehen?
Kommt drauf an! Wenn der Finder alles richtig gemacht und den Fund der zuständigen Behörde angezeigt hat, dann gehört die Katze ihm (§ 973 BGB). Sonst bleibt das Tier natürlich Eigentum der armen Frau. Es könnten noch tierschutzrechtliche Bedenken gegen eine Herausgabe bestehen, wenn ein spezieller Bezug zum Finder hergestellt worden ist und es dem Kater schadete, wieder in eine neue Umgebung mit neuer Bezugsperson zu kommen. Aber als Hundemensch frage ich da mal ganz kätzerisch: Ist es diesen Tieren nicht letztendlich egal, wer ihnen dient?
Sonst bleibt das Tier natürlich
Eigentum der armen Frau.
Könnte ich als „Neubesitzer“ nicht mit § 960 (3) BGB argumentieren? Also daß die Katze ZUERST herrenlos wurde und ich sie DANN aufgenommen habe? Oder ist das zu konstruert?
Könnte ich als „Neubesitzer“ nicht mit § 960 (3) BGB
argumentieren? Also daß die Katze ZUERST herrenlos wurde und
ich sie DANN aufgenommen habe? Oder ist das zu konstruert?
Den Einfall hatte ich im ersten Moment auch, aber es handelt sich ja hier eher nicht um ein wildes Tier.
der § 960 BGB ist schon ok, aber nicht alleine stehend. Um an einem herrenlosen Tier Eigentum zu erwerben, bedarf es der Erfüllung zusätzlicher Bedingungen.
Hier wir das ganz gut erklärt: http://www.tierrecht-aktuell.de/index.php?option=com…