Entlaufener Kater in neuem Zuhause - Rückgabe?

Hallo zusammen,

angenommen, Folgendes würde sich ereignen: Eine junge Frau hat einen Kater. Dieser verschwindet nach einem Jahr spurlos. Suchaktionen blieben ohne Erfolg. Die Frau zieht aus ihrer Wohnung aus und in ein anderes Bundesland. Nach vier Jahren zieht sie wieder zurück in die alte Heimat und erfährt, dass ihr damals schon sehr zutraulicher Kater jemandem zugelaufen ist und nun dort lebt.

Würde ihr in diesem angenommenen Fall die Herausgabe des Tieres zustehen?

Gruß

anna

Wenn sie nachweisen kann dass es sich unzweifelhaft um ihren Kater handelt wohl schon.

Aber davon abgesehen-wo ist der Sinn?

Hallo!

Würde ihr in diesem angenommenen Fall die Herausgabe des
Tieres zustehen?

Kommt drauf an! Wenn der Finder alles richtig gemacht und den Fund der zuständigen Behörde angezeigt hat, dann gehört die Katze ihm (§ 973 BGB). Sonst bleibt das Tier natürlich Eigentum der armen Frau. Es könnten noch tierschutzrechtliche Bedenken gegen eine Herausgabe bestehen, wenn ein spezieller Bezug zum Finder hergestellt worden ist und es dem Kater schadete, wieder in eine neue Umgebung mit neuer Bezugsperson zu kommen. Aber als Hundemensch frage ich da mal ganz kätzerisch: Ist es diesen Tieren nicht letztendlich egal, wer ihnen dient?

Aber davon abgesehen-wo ist der Sinn?

Diese Frage verstehe ich nicht…

Und wie könnte so ein Nachweis theoretisch aussehen?

Wenn der Finder alles richtig gemacht und den
Fund der zuständigen Behörde angezeigt hat, dann gehört die
Katze ihm (§ 973 BGB).

Welche wäre denn hier die zuständige Behörde?

Hallo!

Sonst bleibt das Tier natürlich
Eigentum der armen Frau.

Könnte ich als „Neubesitzer“ nicht mit § 960 (3) BGB argumentieren? Also daß die Katze ZUERST herrenlos wurde und ich sie DANN aufgenommen habe? Oder ist das zu konstruert?

Gruß,
Nax

Hallo,

Könnte ich als „Neubesitzer“ nicht mit § 960 (3) BGB
argumentieren? Also daß die Katze ZUERST herrenlos wurde und
ich sie DANN aufgenommen habe? Oder ist das zu konstruert?

Den Einfall hatte ich im ersten Moment auch, aber es handelt sich ja hier eher nicht um ein wildes Tier.

Grüße

Hallo!

Den Einfall hatte ich im ersten Moment auch, aber es handelt
sich ja hier eher nicht um ein wildes Tier.

Der dritte Absatz behandelt aber gezähmte Tiere:

(3) Ein gezähmtes Tier wird herrenlos, wenn es die Gewohnheit ablegt, an den ihm bestimmten Ort zurückzukehren.

Das wäre jetzt die interessante Frage, ab wann ein Streuner als herrenlos anzusehen ist. :smile:

Gruß,
max

Hallo,

der § 960 BGB ist schon ok, aber nicht alleine stehend. Um an einem herrenlosen Tier Eigentum zu erwerben, bedarf es der Erfüllung zusätzlicher Bedingungen.
Hier wir das ganz gut erklärt: http://www.tierrecht-aktuell.de/index.php?option=com…

Gruss

Iru

Tätowierung, Chip, Impfpass

Tätowierung, Chip, Impfpass

ja so ist es, ist das nicht vorhanden, dann wird es sehr schwer überhaupt nachzuweisen das es sich um die Katze handelt.

Aber mal was anderes, warum willst du die Katze nach so vielen Jahren aus ihrer gewohnten Umgebung reißen?

Die neuen Besitzer haben bestimmt auch einiges an Unterhaltungskosten ( Tierarzt, Nahrung etc. ausgegeben) willst du dafür aufkommen …

Gruß

Hallo,

stimmt, da gabs doch wieder ein Wort, welches man gekonnt ignoriert hat.

Grüße