Entlohnung bei Nichtbeschäftigung (Zeitarbeit)

Hallo zusammen!
Ich bin/war seit 3 Wochen bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt.
Da ich Schüler bin, habe ich um die Vermittlung einer Stelle zur Zeit nach 16.00 Uhr gebeten. Da die ZA-Firma einen Auftrag von einer Firma für Arbeit von 17.00h bis 22.00h bekommen hat, hat sie einen Arbeitsvertrag mit mir geschlossen.
Die Mindestbeschäftigungszeit beträgt monatlich 75 Stunden.
Schon am nächsten Tag bekam ich zu hören, dass diese besagte Firma abgesprungen sei. Ich habe noch 2 Tage bei einem anderen Kunden gearbeitet.
Heute machte mir Personaldisponent den Vorschlag, ein Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. Ich lehnte mit der Begründung, es bestehe eine Kündigungsfrist von 2 Wochen, ab.
Der Disponent meinte, es sei egal, da ich für Tage, an denen ich nicht beschäftigt war, auch keinen Lohnanspruch habe.
Die ZA-Firma hat mir zwar andere Arbeiten angeboten, doch da diese in der Zeit vor 16.00h lagen, musste ich es ablehnen.
Ich habe die Zeitarbeitsfirma von Anfang an darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich Schüler bin und deswegen nur zu bestimmten Zeiten arbeiten kann.

Kann mir jemand die Rechtslage darlegen und sagen, wie groß meine Chancen, sollte es auf einen Rechtsstreit ankommen, sind ?

Im voraus vielen Dank sagt
CumbaYa

Es kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag drin steht. Aus eigenen, früheren Erfahrungen (als Student war ich jahrelang bei Zeitarbeitsfirmen als Buchhalter beschäftigt), kam es immer wieder zu fehlenden Einsätzen. In diesen Fällen saß ich in deren Büro und hatte dort was zu tun. Im Arbeitsvertrag war vereinbart, daß ich in diesem Zeiten mein Geld auch bekomme.

Wenn also die Zeitarbeitsfirma mit Dir die Bezahlung in auftragslosen Zeiten vereinbart hat, dann bekommst Du Geld für’s Nichtstun!

Ansonsten rate ich, rede mit einem Verbraucherverband oder gehe zum nächsten Arbeitsgericht. Diese können in Ausnahmefällen Auskunft geben. Auch Gewerkschaften interessieren sich für solche Fälle…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]