Was darf ein Vereinsvorsitzender an Entlohnung erhalten?
Was immer die Mitgliederversammlung oder ein von der Satzung hierfür eingesetztes Gremium für angemessen hält.
Hi
kommt drauf an:
Steuerpflichtig oder steuerfrei?
Gemeinnütziger Verein oder nicht?
"Ideal-"Verein oder wirtschaftlicher…?
und und und und…
Soooo einfach ist Recht in D nicht.
Gruß
HaWeThie
Hallo,
Hi
kommt drauf an:
Steuerpflichtig oder steuerfrei?
Gemeinnütziger Verein oder nicht?
"Ideal-"Verein oder wirtschaftlicher…?
und und und und…
inwiefern sind die Antworten auf diese Fragen relevant für die Antwort auf die Ausgangsfrage?
Soooo einfach ist Recht in D nicht.
Wo genau im deutschen Recht ist denn der fragliche Sachverhalt geregelt?
Gruß
C.
Hallo,
inwiefern sind die Antworten auf diese Fragen relevant für die
Antwort auf die Ausgangsfrage?
weil es für die einzelnen Sachen unterschiedliche Steuervorschriften geben kann.
Jedoch ganz vereinfacht: wenn die Satzung das vorsieht, darf der Verein dem Vorstand ein Gehalt zahlen. (Das mit der Satzungsvorschrift ist mW neu - galt bisher nur für Pauschale Aufwandsentschädigungen im gemeinnützigen Verein - bin mir da aber nicht sicher - wurd ja erst vor kurzem verabschiedet)
Soooo einfach ist Recht in D nicht.
Wo genau im deutschen Recht ist denn der fragliche Sachverhalt
geregelt?
BGB, AO…
div. Gesetze zur Stärkung des Ehrenamtes.
Div. Verordnungen dazu sowie die Rechtsprechung.
Gruß
HaWeThie
Hallo,
inwiefern sind die Antworten auf diese Fragen relevant für die
Antwort auf die Ausgangsfrage?weil es für die einzelnen Sachen unterschiedliche
Steuervorschriften geben kann.
die sind doch nicht dafür relevant, ob und in welcher Höhe Bezüge gezahlt werden dürfen.
Jedoch ganz vereinfacht: wenn die Satzung das vorsieht, darf
der Verein dem Vorstand ein Gehalt zahlen.
Die Satzung hattest Du in Deinem vorherigen Artikel nicht erwähnt.
Wo genau im deutschen Recht ist denn der fragliche Sachverhalt
geregelt?BGB, AO…
Da steht nichts vom Gehalt des Vereins"vorsitzenden".
div. Gesetze zur Stärkung des Ehrenamtes.
Div. Verordnungen dazu sowie die Rechtsprechung.
Da geht es aber nicht um die Frage, wie hoch die Entlohnung sein darf. Die Antwort auf diese Frage ist ganz einfach: beliebig hoch. Darauf kommt man relativ schnell, wenn man daran denkt, daß der FC Bayern München auch ein Verein ist.
Gruß
C.