Hallo, liebe Experten!
Ein bisher langjährig als Rettungssanitäter beschäftigter Mitarbeiter kann seinen Beruf aufgrund einer irreparablen Wirbelsäulenschädigung nicht mehr ausüben.
Der Arbeitgeber bietet dem Mitarbeiter eine relativ leicht erlernbare Tätigkeit in der vorbereitenden Buchhaltung an, allerdings zu schlechteren Konditionen.
Betrug die wöchentliche Arbeitszeit als Rettungssanitäter 37,5 Stunden, sollen für die Büroarbeit 40 Wochenstunden geleistet werden. Das Gehalt vermindert sich gegenüber dem alten Verdienst um 350,00 Euro brutto, statt 30 Tagen Urlaub jetzt nur noch 22.
Hat der Mitarbeiter Anspruch, zu den bisherigen Konditionen beschäftigt zu werden? Was passiert, wenn er das Angebot des Arbeitgebers ablehnt? Droht dann z. B. eine ALG1-Sperre?
Für Eure Mühe im voraus vielen Dank!
Hallo, liebe Experten!
Hallo,
Ein bisher langjährig als Rettungssanitäter beschäftigter
Mitarbeiter kann seinen Beruf aufgrund einer irreparablen
Wirbelsäulenschädigung nicht mehr ausüben.
Wenn dieser AN schlau war, hat er hoffentlich einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. In diesem Fall ist grundsätzlich das IntegrA zu beteiligen.
Der Arbeitgeber bietet dem Mitarbeiter eine relativ leicht
erlernbare Tätigkeit in der vorbereitenden Buchhaltung an,
allerdings zu schlechteren Konditionen.
Betrug die wöchentliche Arbeitszeit als Rettungssanitäter 37,5
Stunden, sollen für die Büroarbeit 40 Wochenstunden geleistet
werden. Das Gehalt vermindert sich gegenüber dem alten
Verdienst um 350,00 Euro brutto, statt 30 Tagen Urlaub jetzt
nur noch 22.
Arbeitszeit und Urlaub scheint mir etwas obskur. Da gilt eigentlich für den AG grundsätzlich der Gleichbehandlungsgrundsatz.
Gilt eigentlich in dem Betrieb ein TV ?
Hat der Mitarbeiter Anspruch, zu den bisherigen Konditionen
beschäftigt zu werden?
Kommt darauf an
Was passiert, wenn er das Angebot des
Arbeitgebers ablehnt? Droht dann z. B. eine ALG1-Sperre?
Kommt darauf an
Für Eure Mühe im voraus vielen Dank!
&Tschüß