Moinmoin
Gesetz dem Fall ein Arbeitgeber (nicht Tarifgebunden) zahlte seinem Mitarbeiter anstatt des Tariflohnes 1/3 weniger, wäre das schon ein sittenwidriger Lohn und würde es Sinn machen eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen???
Gruss
der biker
Hallo,
nach Auffassung des BAG wird es bei WENIGER als 2/3 des Tariflohns kritisch, dann kommt Lohnwucher in Betracht, wenn nicht besondere Umstände für den Betrieb sprechen:
Bei der Kalkulation wird ein wenig typisiert, d.h. bestimmte Formen der Vergütung bleiben außer Ansatz, z.B. Zuschläge für Sonderarbeitszeiten zählen nicht mit, auch nicht unregelmäßige Einmalzahlungen.
VG
EK