Hallo
noch mal ne kurze Frage,
was zählt wenn das Kind nur bei Studienunterbringung die Wohnungsadresse des Vaters als Hauptwohnsitz genommen hat, (damit man sich überhaupt für die Uni anmelden kann) jedoch ausschließlich mit Studienkollegen zusammenwohnt?
Eine melderechtliche Anmeldung hat nur Indizwirkung. Der Entlastungsbetrag steht weiterhin dem zu, wo das Kind zum Haushalt gehört und das ist hier wohl nicht der Vater.
Die auswärtige Unterbringung für Ausbildungszwecke ist für den Entlastungsbetrag unschädlich.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24b.html
[http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Akt…](http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/einkommensteuer/111,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)
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