Entmietung

hallo,
es soll eine etw gekauft werden. der besitzer ist in allergroessten schwierigkeiten, er will nicht nur, sondern er MUSS verkaufen. in seiner notlage hat er einen teil an eine pakistanische familie = ehepaar + 2 kinder untervermietet.
ich weiss nicht, ob das per offiziellem mietvertrag laeuft oder cash unter der hand.
hier meine frage:

wenn ich die etw notariell kaufe + „besenreine“ uebergabe zu einem termin X vereinbare: was passiert, wenn die familie noch drin ist?

muss die raeumungsklage gegen den verkaeufer oder die familie laufen?

wie lange dauert sowas unter beruecksichtigung aller sozialen aspekte, dass die nicht so schnell adaequaten raum finden?

gruss
khs

Hi,

das Mietverhältnis mit den jetztigen Mietern läuft nach dem Kauf einfach weiter, dh. du musst fristgerecht kündigen, nix mit einfach rauschmeissen.
Ein Mietvertrag bedarf nicht zwingend der Schriftform - auch Cash auf die Kralle ist Miete. Aber das möchte man vor den kauf ja schon wissen !?

A.

Hallo Karl-Heinz,

sofern die pakistanische Familie Untermieter des jetzigen Eigentümers in seiner Wohnung ist, sollte dieser am besten vor dem Verkauf kündigen. Nachdem die Familie offensichtlich in der gleichen Wohnung sich aufhält, hat er ein erleichtertes Kündigungsrecht.

Schwieriger wird es für dich zu kündigen, wenn du die Wohnung gekauft hast und der vorherige Eigentümer aus der Wohnung ausgezogen ist. Dann ist die pakistanische Familie neuer Hauptmieter und nur unter grösseren Schwierigkeiten herauszukündigen.

Viele Grüsse
Simone

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]