Hi
A ist 24 Jahre alt.
Die Eltern wollen A entmüngigen da er Schulden hat, weit weg ziehen möchte und ein neues Leben beginnen.
Ist es rechtlich, dass die Eltern von A ihn entmündigen können.
A ist voll geschäftsfähig und in keinem Aspekt behindert bzw. krank.
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen
Lg chris
Hallo!
A ist 24 Jahre alt.
Die Eltern wollen A entmüngigen da er Schulden hat, weit weg
ziehen möchte und ein neues Leben beginnen.
Eine Entmündigung gibt es nach Deutschem Recht nicht mehr. Es kann lediglich ein Betreuer bestellt werden, § 1896 BGB. Antragsberechtigt hierzu sind die Eltern nicht, allerdings kann ein Antrag natürlich in eine Anregung dahingehend umgedeutet werden, dass eine Betreuung von Amts wegen bestellt wird.
Die Frage ist, ob die Voraussetzungen des § 1896 BGB vorliegen,
http://dejure.org/gesetze/BGB/1896.html
Überschuldung allein und der Wunsch, wegzuziehen, wird da wohl kaum ausreichen.
Gruß,
Florian.