Entmündigung

Welche Gründe müssen für eine Entmündigung vorliegen?
Gibt es Regeln oder ist es von Fall zu Fall verschieden?

Hi!
Es gibt schon lange keine Entmündigung mehr. Das Gericht bestellt für die notwendigen Gebiete (Gesundheit, Aufenthaltsbestimmung, Vertretung bei Behörden etc) einen gesetzlichen Betreuer. Diesen Betreuer kann jeder bei Gericht beantragen, wenn er meint, dies sei für einen bestimmten Menschen notwendig, weil er mit sich und seinem Leben nicht mehr richtig klar kommt.
Das Gericht prüft sehr genau, bevor es diesem Antrag nachkommt. Auch der Betroffene wird befragt.
Renate

Welche Gründe müssen für eine Entmündigung vorliegen?
Gibt es Regeln oder ist es von Fall zu Fall verschieden?

Hallo!

Es gibt schon lange keine Entmündigung mehr. Das Gericht
bestellt für die notwendigen Gebiete (Gesundheit,
Aufenthaltsbestimmung, Vertretung bei Behörden etc) einen
gesetzlichen Betreuer. Diesen Betreuer kann jeder bei Gericht
beantragen,

Prinzipiell richtig, einen Antrag im eigentlichen Sinn kann aber nur der Betroffene selbst stellen. Alles andere sind lediglich Anregungen an das Gericht, von Amts wegen tätig zu werden.

Gruß,

Florian.

Hallo!

Prinzipiell richtig, einen Antrag im eigentlichen Sinn kann
aber nur der Betroffene selbst stellen. Alles andere sind
lediglich Anregungen an das Gericht, von Amts wegen tätig zu
werden.

Richtig! Wobei das Wort Anregung fast zu lasch ist, denn sie müssen dem Hinweis, der Anregung oder wie immer man das nennen mag, nachgehen.
Renate*diedasschoneinpaarmalgemachthat*