Entmündigung eines älteren Herren

Hallo,

zu folgendem gedachten Sachverhalt bitte ich um Hinweise.

Ein älteres Ehepaar (74/67) bewohnt gemeinsam ein Einfamilienhaus. Beide sind körperlich mit etwas Mühe noch so fit, dass sie keine Hilfe von außen (Pflegedienste) benötigen. Es sind jedoch deutliche Anzeichen von Gebrechlichkeit vorhanden (Autofahren wird zum Risikofaktor für den Mann, die Frau leidet unter mediamentös kontrollierbarer Leukämie und hat ein künstliches Hüftgelenk, benötigt ein zweites in absehbarer Zeit).

Der Mann zeigt gehäuft Gedächtnisprobleme: er kann sich an aktuelle Geschehnisse nicht mehr erinnern und spricht im Dialog mit seiner Frau überwiegend über lange zurückliegende Ereignisse. Er wiederholt diese Dinge, obwohl er sie bereits sehr oft erzählt hat und ihm dies auch vesichert wurde.

Er benötigt ständige Unterstützung bei der Medikamentendosierung, da er vergisst, welche Medikamente er zu nehmen hat oder bereits genommen hat. Er verlegt Dinge wie Telefonnummern, obgleich er persönlich die Telefonnummer an z.B. den Kühlschrank geheftet hat, um sie dort einfach wiederzufinden.

Sein geistiger Zustand hat sich nach diversen schweren Operationen mit starken Betäubungen wie dargestellt verschlechtert, die Symptomatik geht (bislang nicht ärztlich bestätigt) in Richtung Alzheimer Vergesslichkeit.

Der Mann spendet häufig Geldbeträge an Tierschutzorganisationen. Seine Frau und sein Sohn haben ihm bereits erklärt, dass diese Organisationen zweifelhaften Ruf haben und das Geld keineswegs so einsetzen, wie es ihre „Bettelbriefe“ suggerieren.

Sein Sohn und seine Frau haben ihn darauf hingewiesen, dass seine eigene Situation es erfordern könnte, Geld zurückzubehalten für Pflegedienste, Taxifahrten, Wohnungseinrichtungen zur Unterstützung und Verbesserung einer häuslichen Pflege. Dies jedoch wird von dem Mann nicht eingesehen, die Spenden - teils heimlich - gehen unvermindert weiter. Angesichts des geistigen Zustand des Mannes steht zu befürchten, dass der Mann keine Kontrolle mehr über Art und Größe der von ihm geleisteten Spenden hat. Einwänden durch seine Frau ist er nicht offen und reagiert darauf aggressiv.

Die Geschäftsgebaren des Ehepaars können nur noch von der Ehefrau zuverlässig übernommen werden.

In Deutschland müssen die Kinder für die Pflege der Eltern aufkommen, falls diese nicht über ausreichende Mittel verfügen. Welche Einwände können sie, wie in diesem Beispiel, gegen uneinsichtige Eltern geltend machen, um zu verhindern, dass die Eltern oder ein Elternteil sich sehenden Auges verschulden und die Kinder diese Schulden später übernehmen müssen (auch nach dem Versterben der Eltern)?

Die Situation bei dem beschriebenen Ehepaar ist so, dass finanzielle Mittel zur Stützung einer ggf. eintretenden Pflegesituation vorhanden wären, doch diese werden von dem Mann bewusst geradezu verschleudert. Es steht zu befürchten, dass sich diese Situation verschärft. Am Ende müssten dann die Kinder für Schulden aufkommen, was leicht zu verhindern gewesen wäre.

Wer kann mir hierzu einen Link-Einstieg oder Tipps geben?

Danke für jeden Hinweis im Voraus,
Crypto.

Hallo erstmal,
also zunächst zur Terminologie: Entmündigung gibt es nicht mehr. Um die Geschäfte eines anderen übernehmen zu können, gibt es zwei Wege. Entweder die Bestellung eines Betreuers, das geht über das Amtsgericht, oder über eine Vollmacht, die derjenige einer Person seines Vertrauens erteilt, praktischerweise noch bevor der geistige Zustand zweifelhaft wird (Also nebenbei ein Aufruf an alle Anwesenden, diese Vollmach am besten jetzt in Angriff zu nehmen!).
In geschilderen Fall wäre das nun schwierig. Es klingt nach einer ordentlichen Demenz. Was tun? Den Hausarzt ins Boot holen, ein Neurologe/Psychiater/Nervenarzt sollte den Hirnleistungzustand feststellen (einfacher Test ist der Uhrentest nach Shulman, ruhig mal ausprobieren, wers kann, ist nicht dement: http://www.50plus.at/gedaechtnis/uhrtest.htm)
Alternativ kann man beim Amtsgericht Rat einholen. Auch ein Krankenhausaufenthalt kann zu einer Klärung beitragen. Das Recht auf Selbstbestimmung ist hoch angesiedelt, aber in diesem Falle könnte ich mir die Einschränkung der Finanzhoheit für den Herren gut vorstellen.

palma

Hallo,

bitte mal zwei Dinge ganz deutlich von einander trennen:

  1. Wenn eine Demenz ohne ausreichende Behandlungsmöglichkeiten ärztlich bestätigt wird (was bei Weigerung freiwilliger Untersuchung durch Begutachtung im Rahmen eines Betreuungsverfahrens überprüft wird), dann kann das Gericht bestimmte Aufgabenkreise einem Betreuer zuweisen, der diese dann im Interesse des Betreuten zu übernehmen hat.

  2. Die Tatsache, dass ein Mensch gerne - ggf. auch an nicht gerade mit DZI Spendensiegel ausgezeichnete Organisationen - spendet, stellt an sich noch keinen Grund dar, über ihn eine Betreuung für den Aufgabenkreis finanzielle Sorge einzurichten. Und dies muss sich niemand - weder von Kindern noch von Ehepartnern - verbieten lassen, solange er sich hiermit nicht in aktute finanzielle Not begibt. Niemand ist verpflichtet seine private Lebensgestaltung und damit auch finanzielle Verfügungen ausschließlich vor dem Hintergrund ggf. zukünftig notwendig werdender Pflege auszurichten und einzuschränken! Und auch ein Betreuter kann durchaus aus seinem Vermögen Verfügungen treffen, die Angehörigen im Einzelfall nicht schmecken mögen, solange er sich damit nicht in konkrete Not bringt, und die Entscheidungen im Einzelfall für einen Betreuer für die finanzielle Sorge nachvollziehbar und angemessen erscheinen. Ein Betreuer ist nicht dafür da dem Betreuten das Geld wegzunehmen, und es ausschließlich für einen minimalen Lebensstandard zu verwenden, damit bloß ja nicht langfristig einmal die Frage von Unterhalt durch Kinder gestellt werden muss, und nach Möglichkeit am Ende noch ein ordentliches Erbe übrig bleibt!

Gruß vom Wiz