Entmündigung

Hallo liebe w-w-w-User!
Ich möchte Hilfestellung leisten in einem Fall. Erwachsenes Kind möchte geschiedenen Vater, der seine Umwelt (in allen Richtungen - seine Ex-Frau z.B. brachte er bereits selbst in psychiatrische teilweise stationäre Behandlung…) terrorisiert/vor Gericht schleppt sowie auch körperliche Krankheitssymptome zeigt, die durchaus auch psychosomatischer Natur sein können, auch vor sich selbst schützen (die Kostenflut allein für die Anwälte muss wohl enorm sein). Bereits eine Psychologin brachte das Thema Entmündigung ins Spiel.
Wie geht´s weiter?
Wer hat bzw. wo finde ich schnelle und verständliche Informationen zu diesem Thema?
Wer kennt links im Netz?
Ich danke Euch!
Ernie

Hallo Ernie,

ich an deiner Stelle würde mich an einen Betreuungsverein wenden. Weil ich aber nicht weiß, wo du lebst, kann ich dir nur empfehlen, bei Google „Betreuungsverein“ einzugeben, dann kommen die regionalen Vereine von selbst und du kannst dir den deiner Region aussuchen.

Herzliche Grüße

Thomas Miller

Hallo Ernie,

aus meiner Erfahrung:

heutzutage nennt man das nicht mehr Entmündigung und Vormund, sondern Betreuung - ist aber auch so ähnlich.

Jedermann kann beim Amtsgericht-Vormundschaftsgericht eine Betreuung für jemanden formlos „anregen“. Hierbei kann man auch z.B. sich gleich selbst als Betreuer vorschlagen. Die Bestellung des Betreuers und welches seine Aufgabenkreise sein sollen, darüber entscheidet dann ein Amtsrichter und ein Verfahrenspfleger anhand von Recherchen über die Situation des Betroffenen.

Hierbei wird große Sorgfalt darauf verwendet, die Rechte des Betroffenen zu wahren. Ggfls. betraut das Gericht einen Rechtsanwalt damit, dessen Interessen zu wahren.

Für jegliche Freiheitseinschränkungen bis hin zur Unterbringung (in einer geschlossenen Abteilung) ist ein Gerichtsbeschluß notwendig, der gesondert beantragt werden muß. Meiner Erfahrung nach kosten solche Verfahren nichts.

Bei mir war es ein relativ einfacher Fall von seniler Demenz. So wie Du die Situation schilderst, halte ich eine deutliche Warnung vor dem womöglich feindselig agierenden Amtsgericht für angebracht.

Gruß

Wolfgang Berger