Hallo
ich könnte Unterstützung gebrauchen. Das Endergebnis ist richtig.
Allerdings würde ich gerne wissen, ob ich soweit richtig argumentiert habe.
Sachverhalt:
es wurde ein Wirtschaftsgut aus der KG entnommen für private Zwecke.
Die KG besteht aus drei Gesellschaftern. Die Entnahme durch Gesellschafter Herr Müller wurde noch nicht im Gewinn berücksichtigt. Wie ändert sich der Gewinn für die KG und für die Gesellschafter, wenn lt. Gesellschaftsvertrag die Aufteilung nach Köpfen zu erfolgen hat.
Teilwert des Wirtschaftsgutes (FE) 600 €.
Das Ergebnis:
Gewinn der Gesellschaft steigt um 600 €, die jeweiligen Gesellschafter haben 200 € mehr zu versteuern.
Und jetzt das Verständnis:
Das Wirtschaftsgut wechselt vom Betriebsvermögen ins Pivatvermögen. Der Wert des Aktivkontos FE sinkt um 500 €.
–> Ausbuchen der Ware:
–> Warenaufwand an Aktivkonto FE 500
Gleichzeitig steigt das Erlöskonto um 500 € an. Die 500 € werden in die GuV gebucht und erhöhen letztendlich das Betriebsergebnis um 500 €.
Der Gewinn ist von allen Beteiligten in gleichen Anteilen zu versteuern., während die Kosten für das WG nur der Herr Müller zu tragen hat.
Privat 580 an Erlöse 500 und USt 80
Ist das richtig?
mit freundlichem Gruß
Melanie