Entnahme eines Wirtschaftsgutes

Hallo

ich könnte Unterstützung gebrauchen. Das Endergebnis ist richtig.
Allerdings würde ich gerne wissen, ob ich soweit richtig argumentiert habe.

Sachverhalt:
es wurde ein Wirtschaftsgut aus der KG entnommen für private Zwecke.
Die KG besteht aus drei Gesellschaftern. Die Entnahme durch Gesellschafter Herr Müller wurde noch nicht im Gewinn berücksichtigt. Wie ändert sich der Gewinn für die KG und für die Gesellschafter, wenn lt. Gesellschaftsvertrag die Aufteilung nach Köpfen zu erfolgen hat.
Teilwert des Wirtschaftsgutes (FE) 600 €.

Das Ergebnis:
Gewinn der Gesellschaft steigt um 600 €, die jeweiligen Gesellschafter haben 200 € mehr zu versteuern.

Und jetzt das Verständnis:

Das Wirtschaftsgut wechselt vom Betriebsvermögen ins Pivatvermögen. Der Wert des Aktivkontos FE sinkt um 500 €.

–> Ausbuchen der Ware:
–> Warenaufwand an Aktivkonto FE 500

Gleichzeitig steigt das Erlöskonto um 500 € an. Die 500 € werden in die GuV gebucht und erhöhen letztendlich das Betriebsergebnis um 500 €.

Der Gewinn ist von allen Beteiligten in gleichen Anteilen zu versteuern., während die Kosten für das WG nur der Herr Müller zu tragen hat.

Privat 580 an Erlöse 500 und USt 80

Ist das richtig?

mit freundlichem Gruß

Melanie

Hallihallo,
fraglich dürfte sein, ob die Mitunternehmer von Herrn M. tatsächlich mit dieser Verbuchung einverstanden sind? Ich denke nicht - immerhin dürfen sie 2/3 des Teilwert als (fiktive) Entnahme versteuern.
Grundsätzlich findet die Gewinnermittlung bei PersG zweistufig statt: Zunächst auf Ebene der KG (Gesamthand) und dann auch immer in einer 2. Stufe für sog. Sondervergütungen der einzelnen Gesellschafter. Deshalb sind auch Gesamthands-, Ergänzungs- sowie Sonderbilanzen (I+II) zu führen. Ihre Gewinnermittlung ist nur einstufig!
Es würde sich anbieten die Entnahme von M. aus der Gesamthand in die Sonderbilanz des M zu übertragen indem Sie eine Forderung der Gesamthand gegen die Sonderbilanz I des M buchen. Beispielsweise:
KG:
Forderung M (Entnahme) an Warenverkauf, USt
Sonderbilanz M
Privatentnahme an Verbindlichkeit KG

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