Hallo,
eine Bekannte hat eine GmbH, in der in den letzten beiden Jahren sehr viel Geld entnommen wurde. Und da man nicht wußte, wie man es buchhalterisch anstellen sollte, wurden die Beträge auf den Namen eines Mitarbeiters auf ein Verrechnungs- oder Darlehenskonto geschrieben. Kann das ohne sein Wissen geschehen und ohne daß ein Nachweis oder eine Unterschrift vorliegt?
Danke
Netti
Hallo,
eine Bekannte hat eine GmbH, in der in den letzten beiden
Jahren sehr viel Geld entnommen wurde. Und da man nicht wußte,
wie man es buchhalterisch anstellen sollte, wurden die Beträge
auf den Namen eines Mitarbeiters auf ein Verrechnungs- oder
Darlehenskonto geschrieben. Kann das ohne sein Wissen
geschehen und ohne daß ein Nachweis oder eine Unterschrift
vorliegt?
zum buchhalterischen Teil der Frage: grundsätzlich dient der Bezeichnung bzw. die Verwendung bestimmter Konten vor allem der Übersichtlichkeit und Erleichterung der Auffindung von bestimmten Positionen. Wenn einem danach ist, kann man auch Aufwendungen gegen ein Ertragskonto buchen oder Mieteerträge gegen ein Konto, das mit „Rückstellungen für Rückbaumaßnahmen“ bezeichnet ist, solange dann in dem endgültigen Rechenwerk alles richtig zusammengebastelt wird.
Privatentnahmen bei einer GmbH sind so unschön, daß die Verwendung eines falschen Kontos die Sache nicht viel schlimmer macht. Dem Mitarbeiter kann es egal sein, wenn die GmbH nicht irgendwann Ansprüche geltend macht. Dann wird ein Blick in die Buchungen die Angelegenheit aber auch schnell auflösen.
Gruß
Christian