Entnahme von Leistungen - Rechnungen an privat?

Hallo, wenn man bei einem kleinen Gewerbe verschiedene Leistungen und Waren gekauft hat, dann aber jeweils 100ig privat genutzt oder verwendet(Beispiel: Gartenpflege durch Gärtner, Gießkanne gekauft. Beides aber nur selbst genutzt hat.) und alle diese Leistungen und Waren von eigenen Girokonto bezahlt, das für das Gewerbe und privat genutzt wird:

  1. Wie verbucht man dies nun auf möglichst einfache Weise?
  2. Schreibt man sich dafür selbst Rechnungen in gleicher Höhe?
  3. Was schreibt man dafür wie in die EÜR?
  4. Gebt man alle zugehörigen USSt-Beträge in der USSt-Erklärung wie Verkäufe an? an welcher Stelle?
  5. Wäre es schlimm, wenn man alle diese Vorgänge, d.h. die Einkäufe mit den zugehörigen Rechnungen fremder Firmen und die passenden Entnahmen, einfach komplett verschweigt, also gar nichts von diesen Vorgängen im Gewerbe bucht und bei der Steuer angibt?
  6. Wie wäre es bei getrennten Konten für privat und Gewerbe (d.h. die Leistungen/Waren wurden bereits vom Firmenkonto bezahlt)?

Hallo, wenn man bei einem kleinen Gewerbe verschiedene
Leistungen und Waren gekauft hat, dann aber jeweils 100ig

Was ist „Hundertig“?

privat genutzt oder verwendet(Beispiel: Gartenpflege durch
Gärtner, Gießkanne gekauft. Beides aber nur selbst genutzt
hat.) und alle diese Leistungen und Waren von eigenen
Girokonto bezahlt, das für das Gewerbe und privat genutzt
wird:

  1. Wie verbucht man dies nun auf möglichst einfache Weise?

Auf „Privatentnahme“

  1. Schreibt man sich dafür selbst Rechnungen in gleicher Höhe?

Nein!

  1. Was schreibt man dafür wie in die EÜR?

Als „Privatentnahme“, oder auch gar nicht, muss da nämlich nicht rein.

  1. Gebt man alle zugehörigen USSt-Beträge in der
    USSt-Erklärung wie Verkäufe an? an welcher Stelle?

Man zieht die Vorsteuer gar nicht ab!

  1. Wäre es schlimm, wenn man alle diese Vorgänge, d.h. die
    Einkäufe mit den zugehörigen Rechnungen fremder Firmen und die
    passenden Entnahmen, einfach komplett verschweigt, also gar
    nichts von diesen Vorgängen im Gewerbe bucht und bei der
    Steuer angibt?

Wenn man die Kosten nicht gewinnmindernd und ohne Vorsteuerabzug verbucht ist das okay.

  1. Wie wäre es bei getrennten Konten für privat und Gewerbe
    (d.h. die Leistungen/Waren wurden bereits vom Firmenkonto
    bezahlt)?

Auch nicht anders.

Vielleicht sollte man sich mal vom Fachmann beraten lassen?