Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. Berechnung des Gewinns bei Entnahme eines Grundstücks aus Betriebsvermögen.
Folgende Annahmen:
- Ein betriebliches Grundstück (landwirtschaftliche Fläche) hat einen Buchwert von 2.000 DM (-> 1.000 EUR).
- Nach einiger Zeit wird dies Grundstück zu einem Bauland und dabei sind 20.000 DM (->10.000 EUR) Erschließungskosten zu entrichten.
- 20 Jahre später wird das Grundstück vom Betriebsvermögen ins private Vermögen übernommen. Der Vergleichswert beträgt 100.000 EUR (vollerschlossen).
Wie wird der Entnahmegewinn berechnet? Finden die Erschließungskosten ansatz? Können die Erschließungskosten auf einen aktuellen Wert (z.Z. 30.000 EUR) hochgerechnet werden?
Danke für eure Antworten!
Sigi