Moin allerseits,
Entnahmen müssen bei Personengesellschaften zum Gewinn addiert werden.
Gilt das auch bei Kapital-Gesellschaften? Wenn nicht, wo tauchen Entnahmen bei einer Kap-Ges. dann in der Bilanz auf?
MfG
Kossi
Moin allerseits,
Entnahmen müssen bei Personengesellschaften zum Gewinn addiert werden.
Gilt das auch bei Kapital-Gesellschaften? Wenn nicht, wo tauchen Entnahmen bei einer Kap-Ges. dann in der Bilanz auf?
MfG
Kossi
Dividenden
Hallo,
Gilt das auch bei Kapital-Gesellschaften? Wenn nicht, wo
tauchen Entnahmen bei einer Kap-Ges. dann in der Bilanz auf?
Entnahmen im eigentlichen Sinne gibt es bei Kapitalgesellschaften nicht. Die nennen sich da Dividende und befinden sich, weil regelmäßig zum Bilanzstichtag noch nicht ausgeschüttet, im Bilanzgewinn.
Gruß
Christian
hi kossi,
Entnahmen müssen bei Personengesellschaften zum Gewinn addiert
werden.
das aber auch nur, wenn sie vorher als sogen. „unternehmerlohn“ gewinnmindernd gebucht wurden.
wie exc schon schreibt, bei kapges gibt es die dividenden bei einer gmbh mit wenigen gesellschaftern kann man ggf. vorabgewinnausschüttungen machen. dies muss aber schriftlich vereinbart worden sein.
wenn du nun vergleichst personengesellschaft und kapitalgesellschaft immer mit 2 gesellschaftern, ist es im endeffekt gesagt so:
bei der personengesellschaft entnimmst du brutto wie netto die kohle, versteuert wird nicht die taetsaechliche entnahme sondern der gewinn losgelöst von entnahmen und einlagen.
die steuer hierauf tragen dann anteilig die gesellschafter über die einkommensteuererklärungen. ggf. werden die gesellsch. auch zu qt. einkommensteuervorauszahlungen herangezogen.
bei der kapitalgesellschaft, sind die ggf. die gesellschafter angestellte der gesellschaft. sie wären dann steuerlich arbeitnehmer und die kap.ges. würde vom brutto die lohnsteuer einbehalten müssen. die gehaltszahlungen mindern den gewinn.
gruss vom
showbee
Danke für Eure Hilfe.
Ergänzung
Hallo!
Ich möchte noch hinzufügen, dass die unterschiedliche steuerliche Behandlung des Gehalts von Gesellschaftern einer PersGes (Gewinnneutral) und von Gesellschafter-Geschäftsführern einer KapGes (Gewinnminderung) auch gewerbesteuerliche Unterschiede hervorruft.
Der GewSt-Freibetrag von 48 TDM vom Gewinn und die anschließend gestaffelte Erhöhung bei der Feststellung des Gewerbesteuermeßbetrages gibt es ausschließlich bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften. Damit soll der nicht abziehbare Unternehmerlohn ausgeglichen werden.
Ciao!
Nemo
Hallo,
Nimmt ein Gesellschafter bei einer Kapitalgesellschaft einfach Geld aus dem Betrieb, so ist das eine verdeckte Gewinnausschüttung. Gibt es jedoch darüber einen ordentlichen Beschluss, so handelt es sich um eine offene Gewinnausschüttung.
Ist die private KfzNutzung, die Zinszahlung oder die Miete (an den Gesellschafter) vertraglich geregelt (Normalfall), dann sind die KfzKosten, die Zinsaufwendungen und der Mietaufwand Betriebsausgaben und beim Zahlungsempfänger entsprechende Einkünfte.
Ist dies aber nicht vorab vertraglich geregelt, so handelt es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung. Diese wird außerhalb der Bilanz dem Gewinn hinzugerechnet; bei dem KfzEigenverbrauch ist dabei zu beachten, dass zusätzlich noch Umsatzsteuer hinzugerechnet werden muss.
Sind die Zahlungen nicht angemessen, so handelt es sich teilweise um eine verdeckte Gewinnausschüttung (der zu hohe Betrag soweit er den angemessenen übersteigt).
Bei der DATEV Buchführung werden die Kfz Kosten als Betriebsausgaben gebucht und zusätzlich der Anteil der KfzNutzung des Gesellschafters als zusätzlicher Lohn(aufwand)für diesen Gesellschafter verbucht. Da dies doppelt wäre, wird zum Ausgleich noch eine Gegenbuchung als Ertrag aus KfzNutzung gebucht.
Viele Grüße
Cirwalda
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Auch Dir herzlichen Dank…
Verständlich und gut nachvollziehbar.
MfG
Kossi