Hallo,
ich bin z. Zt. mal wieder an einem Fall drann:
Es geht um einen jüdischen Apotheker, der -laut einer Magisterarbeit - vom „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ betroffen gewesen ist. Das ganze wurde auch am 4.04.33 in unserer Lokalzeitung geschrieben, also kommt auch nur das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom selbigen Tag in Frage. Ich habe den genauen Text des Gesetzes vorliegen („Das Sonderrecht für Juden“ hrsg. von J.Walk). Nun drängt sich mir die Frage auf: Warum ist der Inhaber einer Apotheke von einem „Beamtengesetz“ betroffen? - Jemand eine Idee?
Es kommt noch besser: Des weiteren wird berichtet(in der Lokalzeitung am 04.05.33), dass der Inhaber verkauft hat, da er nicht zur Ausführung von Rezepten an Orts- und andere Krankenkassen zugelassen ist. In dem Zeitraum finde ich aber kein solches Gesetz in meinen „Sonderrechten“!
Ich hoffe, ihr könnt mir bezüglich dieses Falles ein bisschen weiterhelfen. Vielen Dank schonmal
Felix
Hallo.
Warum ist der Inhaber einer Apotheke von einem „Beamtengesetz“
betroffen? - Jemand eine Idee?
Könnte sein, dass
In beiden Fällen gäbe das „Gesetz“ eine Handhabe …
Gruß Eillicht zu Vensre
Hallo Felix, welche Gegend ist es denn. In manchen Städten ist der Betrieb der Apotheken entsprechend geregelt, dass das Gesetz greifen konnte, war es eine Priviligierte oder StadtApo, ist so eine erste Idee…?
Dann ist natürlich die Approbationsordnung ein Ansatzpunkt, manchem Arzt und sicher auch Apotheker ist schlichtweg die Appobration entzogen worden. NAch dem Staatsexamen erhält man ja diese zusätzliche Erlaubnis um überhaupt tätig sein zu dürfen und ist damit vom „Staat bestallt“, verbunden mit der Pflicht Kammermitglied zu sein. Im Gegensatz dazu wurde 1939 das Heilpraktikergesetz eingeführt, für jene „die Heilkunde ausüben ohne als Arzt bestallt zu sein“ also ohne approbiert zu sein.
Heute geben übrigens manche Ärztinnen die Approbation zeitweilig zurück um in die Babypause zu gehen, da sie sich damit mancher Pflichten entbinden (Gebühren, Fortbildungspflicht, etc.)
Aber falls du mir die Region verrätst, kann ich mich mal schlau machen, bei einem der sich damit auskennt…
kennst du die Seite www.pharmaziegeschichte.de
Schöne Grüße Susanne
Hallo,
ich bin z. Zt. mal wieder an einem Fall drann:
Es geht um einen jüdischen Apotheker, der -laut einer
Magisterarbeit - vom „Gesetz zur Wiederherstellung des
Berufsbeamtentums“ betroffen gewesen ist. Das ganze wurde auch
am 4.04.33 in unserer Lokalzeitung geschrieben, also kommt
auch nur das „Gesetz zur Wiederherstellung des
Berufsbeamtentums“ vom selbigen Tag in Frage.
Da kann was nicht stimmen, denn das Gesetz zur Wiederhestellung des Berufsbeamtentums stammt vom 7.4.1933
http://www.documentarchiv.de/ns/beamtenges.html
Die Stadt Düsseldorf kündigte bereits am 5.4.33 allen im Dienst der Stadt stehenden Ärzten und Apothekern jüdischer Herkunft die Arbeitsverträge, vielleicht war hier das gleiche passiert.
Dann wäre da noch: Der dt. Apothekerverein führte am 22.4.33 den Arierparagraphen ein, da Apotheker Pflichtmitglieder einer Kammer sein müssen, dürfte jüdischen Apothekern damit die Zulassung entzogen worden sein.
Gruß
Armin