Kann der Arbeitgeber fälschlich Überwiesenes Gehalt zurückfordern?
Ein zu hohes Gehalt, dass Irrtümlich überwiesen und umgehend ausgegeben wurde sollte doch unter die Entreicherungsregelung Paragraf 812 III abgedeckt sein oder nicht?
gemeint ist wohl § 818 abs.3 bgb.
ob eine entreicherung vorliegt, hängt davon ab, wofür das geld ausgegeben wurde und ob die entreicherung überhaupt anwendbar ist, vgl. §§ 819, 818 abs.4 bgb.
für die darlegungs- und beweislast spielt es außerdem eine rolle, wie hoch der zu viel gezahlte betrag ist.