Entrichtung von Rundfunkbeiträgen trotz gültigem NATO Truppenstatut innerhalb der Bundesrepublik Deutschland

Seit gut 1 Jahr streite ich mich mit der ehemaligen GEZ über folgendenen Sachverhalt:

Seit numehr 15 Jahren bin ich als deutscher Soldat für die NATO innerhalb der BRD tätig.
Ich diene weder auf einem nationalen Dienstposten noch verrichte ich meine Arbeit innerthalb deutscher mil. Anlagen.

Die Grundlage nicht zu zahlen bzw. alle Beiträge seit 2002 erstattet zu bekommen ist folgende:

NATO-Truppenvertrag vom 04.08.1959, BGBL. 1961 II S.1218, Art. 60, Abs. V, Ziffer B:
„Eine Truppe, ihr ziviles Gefolge, ihre Mitglieder und deren Angehörige
können Ton- und Fernsehempfangsanlagen gebührenfrei und ohne
Einzelgenehmigung errichten und betreiben“

Dieses Statut ist nicht Nationalitätenbezogen und demnach gilt es für alle Personen die nachweislich in einem NATO Hauptquartier, innerhalb Deutschlands, ihren Dienst versehen.

Die GEZ pocht immer auf die Aussage, dass ich ja Deutscher wäre und diese Klausel nur für ausländische Kameraden gelte, jedoch ist diese Institution nicht in der Lage mir eine rechtliche Referenz zu bieten.

Es wird auf den Rundfunkstaatsvertrag plädiert, welcher lediglich allein zu diplomatischen Beziehung Stellung bezieht. NATO wird mit keinem Wort erwähnt. Dementsprechend kann selbst dies nicht als „rechtliche“ Gundlage genannt werden, oder?

Hinzu kommt das der s.g. Rundfunkstaatsvertrag mit der BRD geschlossen wurde und nicht mit der NATO.

Heisst…deutscher Soldat in deutscher Kaserne mit nationaler Tätigkeit muss zahlen.

Deutscher Soldat in einem NATO Hauptquartier mit internationaler Tätigkeit muss nicht zahlen aufgrund des NIchtvorhandenseins eines gültigen Rundfunkstaatsvertrages sowie des NATO Truppenstatut.

Wie kann es sein, dass dieser Laden einfach ohne nötige rechtliche Beweise einfach versuchen darf seine Interessen durch zu boxen?

Es gibt mir nicht unbedingt allein nicht zahlen zu müssen, mehr wird das Theater zu einer Prinzipsache…Selbst der telefonische Kundenservce kann nicht argumentieren und verweist auf wirre Regularien.

Wäre es nicht vielleicht sinnvoll sich einen Rechtsbeistand zu nehmen?

Danke

Hallo,

die Frage ist, wo wohnst du ?

Die Gebührenpflicht bezieht sich ja jetzt auf die Wohnung und wenn du außerhalb der Kaserne auf deutschem Hoheitsgebiet wohnts, must du zahlen.

Hallo,

die Gebührenpflicht bezieht sich ja nicht auf dich als Person (die vielleicht damit abgedeckt sein könnte) sondern auf deinen Haushalt (der es aus meiner Sicht nicht ist).

Die Truppe bzw. das Hauptquartier zahlt sicherlich keine Abgabe. Du, für deine Wohnung hingegen, bist damit nicht befreit.

Gruß,
Steve

Danke für Eure Beiträge.

Der Punkt ist allerdings das Die GEZ argumentiert, dass ein ausländischer Kamerad der außerhalb der Kaserne wohnt nicht zahlen muss und ich als Deitscher sehrwohl.

Nur belegen die das nicht mit einer rechtlichen Grundlage und selbst der Rundfunkstaatsvertrag von 2015 sagt nichts aus.

so?

im allgemeinen gilt ein vertrag zwischen vertragspartnern. wer ist das bei obigem vertrag? und mit wem genau hast du deinen arbeitsvertrag geschlossen?

Ich habe in dem Sinne gar keinen Vertrag.

Es geht sich um das NATO Truppenstatut unter dem ALLE in einem NATO HQ stationierten Soldaten gefuehrt warden. EGAL welche Nationalitaet.

Der Amerikaner muss nicht zahlen, der Pole nicht, der Niederlaender nicht…der Deutsche sehr wohl…obwohl wir unter das gleiche Status fallen.

Siehe Referenz:

NATO-Truppenvertrag vom
04.08.1959, BGBL. 1961 II S.1218, Art. 60, Abs. V, Ziffer B

Und es einfach auszulegen, dass es nicht fuer Deutsche gilt kann nicht richtig sein

Hallo,

das NATO-Truppenstatut bezieht sich tatsächlich nur auf die Rechtsstellung von ausländischen Truppen und deren Angehörige.

Bist Du als Soldat der BW einer Dienststelle zugeordnet, die organisatorisch eine NATO-Dienststelle ist, dann bezieht sich das Truppenstatut auf Deine Dienststelle, nicht jedoch auf Dich.

Ob Du Deutscher bist oder nicht, geht die Ex-GEZ überhaupt nichts an. Hast Du einen ständigen Wohnsitz in Deutschland und bist dort polizeilich gemeldet, dann zahlst Du wie jeder andere auch. Es zahlen auch Nichtdeutsche.

Allein dann, wenn Du Deinen Wohnsitz auch auf einem Gelände hättest, dass allein der NATO-Dienststelle unterstellt wäre oder einem NATO-Staat, würde IMHO/IANAL von Dir nichts verlangt werden können.

vdmaster

du weißt aber schon, dass der gar nicht mehr gilt? genausowenig wie das truppenstatut in der ursprünfglichen form?

so ist es. dazu sollte man z.b. bei
http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/index.html
einfach mal in die überschrift schauen. zitat:
„…hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen.“
der fragesteller ist kein mitglied ausländischer truppen.

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Danke!

Hallo magic82:

es wird daran liegen, dass der ausländische Kamerad, der außerhalb der Kaserne wohnt, in Deutschland nicht meldepflichtig ist; siehe Bundesmeldegesetz (BMG) § 26 und BMGVwV zu § 26. Gibt es keine Meldung, gibt es keine Datenübermittlung durch die Meldebehörde an den Beitragservice und somit auch keine Beitragspflicht.

Der deutsche (Staatsangehörige) Soldat, der außerhalb der Kaserne wohnt, ist dagegen sehr wohl für seine Wohnung meldepflichtig.

@dwarswart
wieso sollte das Nato-Truppenstatut nicht mehr gültig sein? wenn sich das neue BMG (in Kraft getreten am 01.11.2015) im § 26 darauf bezieht?

Viel Gruß von Tara