Hallo zusammen,
ich bin gerade auf der Suche nach den gesetzlichen Grundlagen für folgenden Sachverhalt.
Angenommen die Hausverwaltung stellt fest, dass in einem ihrer Objekte Leute ihren Sperrmüll vor dem Haus und im Keller abstellen und nicht entsorgen. Klar, wäre wirklich unschön sowas.
Jedenfalls würde ja nun der Vermieter versuchen das alles zu bereinigen, wenn da die Kosten nicht wären. Dieser könnte natürlich versuchen die Kosten auf die Mieter umzuwälzen.
Aber ich denke das geht so einfach nicht. Was ist, wenn ein großteil des Mülls niemandem zugeordnet werden kann?
Als laufende Betriebskosten dürfen solche Aktionen doch eh nicht abgerechnet werden, weil es keine immer wiederkehrenden Kosten sind, sondern einmalig oder?
Wie könnte sich ein vermeindlich betroffener Mieter wehren, dem nicht mal das kleinste Staubkorn des Mülls „gehört“ oder zugeordnet werden kann?
Das war irgendwie ein böser Traum…solche Vermieter gibts doch nicht oder?!
Danke für Antworten!