'entsandter Mitarbeiter' - Einsatz in NL

Hallo Ihr Lieben!!

Ich habe einen neuen Arbeitgeber. Dieser möchte mich im Ausland einsetzen (Niederlande). Ich bin dadurch ein „entsandter Arbeitnehmer“. Sofern ich die Informationen die ich bisher gefunden habe richtig gedeutet habe. Und nun bin ich völlig ratlos. Es gibt keinerlei Anweisungen was bzgl. Anmeldung, Wohnungssuche, oder ähnliches erledigt werden muss. Ich darf mich in diese Thematik nun einarbeiten und es für die Kollegen dann ebenfalls durchführen.

Ich habe also einen deutschen Arbeitgeber. Mein Hauptwohnsitz wird auch Deutschland bleiben. Arbeitsplatz ist Niederlande. Wochentags soll ich eine Unterkunft in den Niederlanden erhalten (die ich mir selber suchen soll, die aber durch die Firma angemeldet wird). Die Einsatzzeit soll voraussichtlich 2 Jahre betragen (somit bin ich ÜBER den 3 Monaten). Ich habe mir schon viele Informationen durch das Internet gesucht und durchgelesen. Doch das Thema ist so komplex, dass mir etwas der Überblick fehlt.

Meine wichtigsten Fragen im Moment:

Gibt es in diesem Falle eine „einfache“ Verfahrensliste? Also welche Anmeldungen benötige ich, wann und wo, welche Formulare etc.? (Toll wäre eine NUR für „entsandte Mitarbeiter“)

Muss ich mich direkt anmelden oder innerhalb der ersten 3 Monate?

Bleibt mein Auto deutsch? Also deutsches Kennzeichen?

Was muss ich bei der Wohnungssuche beachten? Wie gehe ich da am besten vor?

Was sollte ich sonst noch wissen oder beachten?

Aus diversen persönlichen Gründen möchte ich diese Anfrage so anonym wie irgendwie möglich gestalten. Bitte verzeiht daher das Weglassen von genauem Arbeitsort, Firma, Tätigkeit, etc…

Ich bin sehr dankbar für jede Art von Hilfe, Tipps und Tricks.

Schon mal riesen DANKE SCHÖN im Voraus!!!

Gruß

Kassidy

Hi,

als mich mein AG mal fuer 1 Jahr nach China entsandt hat lief das folgendermassen ab:

  • der AG hat sich um das Visum/Arbeitserlaubnis gekuemmert
  • ich bin nach China geflogen
  • ich habe mir vor Ort einen Makler genommen und eine Wohnung gesucht
  • habe den Mietvertrag von meiner Firma unterschreiben lassen
  • bin damit zur Polizei um mich zu registrieren

Fertig. Ich kann mir nicht vorstellen dass es in NL wesentlich komplizierter sein soll. Geh doch nachdem Du deine Wohnung hast einfach mal zur Polizei und frage ob Du sonst noch was machen musst.

K.

Hallo,

erhalten (die ich mir selber suchen soll, die aber durch die
Firma angemeldet wird). Die Einsatzzeit soll voraussichtlich 2
Jahre betragen (somit bin ich ÜBER den 3 Monaten).

Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich, da innerhalb EU Freizügigkeit besteht. Allenfalls ist in jedem Land eine Anmeldung in diesem Sinne erforderlich, müßte der Arbeitgeber veranlassen.

Muss ich mich direkt anmelden oder innerhalb der ersten 3
Monate?

Die Fristen sind in EU-Ländern etwas unterschiedlich, in D und F gleich. Also sofort anmelden, sobald die Wohnung gefunden ist.

Bleibt mein Auto deutsch? Also deutsches Kennzeichen?

Das kann jeder halten wie er will. Da NL 2er Wohnsitz wäre, sowieso.
Für eine KFZ-Ummeldung muß es der erste Wohnsitz sein - so zumindest in Frankreich. Will man nicht ummelden, bestehen z.B. in Frankreich diesbezüglich keine Probleme.

Was muss ich bei der Wohnungssuche beachten? Wie gehe ich da
am besten vor?

Wie man’s in Deutschland auch machen würde…

Was sollte ich sonst noch wissen oder beachten?

Bankkonto und Kreditkarte: wenn beides bei deutschem Hauptwohnsitz verbleibt, kann man sie behalten. Ein zusätzliches Konto in NL wäre sinnvoll.

Autoversicherungsvertrag überprüfen, ob die Deckung auch bei einem überwiegenden Aufenthalt in NL gültig/unverändert bleibt. Hierzu vielleicht zusätzliche Infos beim ADAC einholen, der arbeitet ja international.

Krankenversicherung: bleibt es bei der deutschen, wie werden dann evtl. Arztbesuche, Klinikaufenthalte in NL bezahlt. Man kann auf jeden Fall weiterhin in D zu Arzt/Klinik - normale Abrechnung. Das gilt auch bei erstem Wohnsitz im Ausland, wenn es grenznah und sinnvoll ist.

Wenn die Lebenshaltungskosten am Einsatzort NL höher sind als in D könnte ein Auslandszuschlag bei diesem Einsatz erforderlich sein, Verhandlungssache mit Arbeitgeber. Auch zu klären: wer trägt die Kosten für die Heimfahrten am Wochenende.

Am besten in Gedanken mal durchgehen: was ändert sich? und jeden Punkt aufschreiben, dann ist leicht nachzuvollziehen, was man noch alles beachten muß.

Gruß,
Cantate