Entschädigung für Bürgermeisterkanal?

Wie hoch ist die Entschädigung wenn man einen Bürgermeisterkanal auf sein Grundstück duldet?

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Kannst du mal erklären was genau das sein soll? Wir das Abwasser durch dein Grundstück geleitet oder auf deinem Grundstück gesammelt?

Oder ist das eine offene Rinne für Abwasser? Oder einfach ein Schacht, in dem Regenwasser versickert?

In dem Wikipedia Artikel, wird das nicht genau beschrieben oder ich bin zu doof, mir das vorzustellen.

finde es schon klar, aber den Begriff „Bürgermeisterkanal“ habe ich noch nie gehört.
Mag sein, es ist ein „DDR“-Begriff, siehe Hinweis Mitteldeutschland.

Das sind meist alte Teilstücke der Kanalisation, verlegt bevor man den ganzen Ort ans Netz anschloss. Wasser musste ja weg ! Also leitete man das Regen- oder auch vorgeklärtes (Klärgrube) Abwasser über ein Rohr in den nächsten Bach.
Später war beabsichtigt, diese Teilstücke mal zu verbinden und an das neu zu bauende Klärwerk zu leiten.

Ob man dafür früher oder heute erstmals eine Entschädigung oder dauerhaftes Geld für die Leitung auf Eigengrund bekäme ?
Da muss man wohl einen Fachmann für solche Grunddienstbarkeiten von Leitungen die der Öffentlichkeit dienen, fragen.

MfG
duck313

Es ist ein Kanal ,welcher über ein Grundstück verläuft.Meist mit einem Schacht.Ist ein Relikt aus der DDR.Da es in der DDR meist Volkseigene Grundstücke gab ,konnte ein Bürgermeister entscheiden ob und wie der Kanal verläuft ,ohne weitere Genehmigungsverfahren bzw. Grundbucheintragungen.Seit ca 2000 müssen Gemeinden betroffene Grundstückbesitzer entschädigen .Da meine Gemeinde dies nicht getan hat,wollte ich mich hier informieren.MfG

Ok.

Ich würde mich da an einen Fachanwalt wenden und dem den Papier Krieg überlassen.

Hallo,

Auf welcher Rechtsgrundlage?

Wie wäre es, wenn Du versuchst in (oder auch bei) der Nachbargemeinde die Entschädigungssätze zu bekommen.
Die Entschädigung kann unterschiedlich sein, je nachdem was das für ein Grundstück ist, das für die Leitung benutzt wird. (Im ungünstigsten Fall könnte die Entschädigung in der Nähe von Null liegen.)
Es könnte auch wichtig sein, die Vorgeschichte des Grundstücks zu kennen.

Gruß
Jörg Zabel