Ein Nachbar möchte von mir die Erlaubnis, die Abwässer seiner Kleinkläranlage über meine Grundstücke zu führen. Dafür braucht er meine Zustimmung, damit die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt werden kann. Wie hoch sind die üblichen Entschädigungen für solche Eigentumseingriffe?
Etwas ungewöhnlich, nicht die Durchleitung an sich, aber das es eine Kleinkläranlage (KKA) sein soll.
Die hat ja gerade keine Ableitung , Versickerung auf Eigenland, (sehr selten in ein Gewässer).
Wenn man in ein Siel einleiten will, dann würde die Behörde die Stilllegung der KKA verlangen und man muss sich ganz normal anschließen .
Üblich sind einmalige Zahlungen, die sich an der Einschränkung durch die freizuhaltende Leitungstrasse orientieren und an der beanspruchten Fläche (Schutzstreifen). Seltener laufende (dann natürlich geringere) Jahreszahlungen.
Man bewertet den Schutzstreifen( Länge x Breite = m² mit dem Grundstückswert und setzt dann einen %-Wert für die Einschränkung ein.
Bei geringen Einschränkungen 10 bis 15 % .
MfG
duck313
Danke für den Hinweis. Tatsächlich soll das Abwasser in den Stadtbach geleitet werden. Versickerung auf Eigenland ist nicht möglich. Mir wären Jahreszahlungen lieber weil dadurch das Interesse an einem Anschluß ins öffentliche Netz aufrecht erhalten würde und der Eigentumseingriff durch die Durchleitung dann eventuell irgendwann vorbei wäre.