Hallo, wir haben letztes Jahr ein Fertighaus gebaut und sind zum 1.12.15 eingezogen. Nun erhielten wir die Mitteilung, das die Wanddurchführungen mangelhaft sind und diese ausgetauscht werden. In der Gästetoilette und im großen Bad wurde dies nun auch gemacht. Das Gästebad wird gemacht, wenn das große Bad fertig ist. Die Herstellerfirma hat auch schon angegeben, dass Entschädigungen gezahlt werden. Nun können wir schon 1 Woche das große Bad nicht benutzen und es muss komplett neu gefliest werden. Die Fliesen wurden erst jetzt bestellt. Von daher gehe ich davon aus, dass ich mind. noch 1 Woche das Bad nicht nutzen kann. Was kann ich als Entschädigung angeben für die Nichtbenutzung?
Viele Grüße
Ich sehe die mögliche Antwort nicht im handwerklichen Bereich sondern bei ‚Allgemeine Rechtsfragen‘ oder ‚Mietrecht‘.
Vergleichbar wäre dies evtl. mit einer Mietminderung wegen Nichtbenutzbarkeit und dem Grad der Einschränkung. Letztere dürfte nicht so sehr hoch sein, da es ja eine Ausweichmöglichkeit gibt.