Entschädigung bei Bestattungskosten

Feuerbestattung überhöhte Rechnung - Entwürdigung des Verstorbenen

Folgendes ist passiert: Bestatter holt Verstorbenen aus Hospiz ab. Träger bekommen den Verstorbenen (1.86 m) nicht in den Sarg. Kniekehlen werden massiert, ab Steife geht noch nicht raus. Angehörige müssen zusehen, wie sich die Träger bemühen. Der Vorschlag das Kopfkissen zu entfernen und das Kleine  mitgegebene zu nehmen, wird angenommen und man kann den Sarg endlich schließen.  Es ist eine unwürdige Situation und entwürdigend für den Toten und Angehörige die geschockt sind .
Es wird darauf hingewiesen, daß man sich hätte erkundigen müssen, wie groß der Verstorbene ist, dann wäre diese Situation ausgeblieben. Den Trägern ist dies sehr unangenehm.

Bei dem Beratungsgespräch mit Bestatter (wurde übrgens mit einem Stundensatz von 77,00 € für 4 Std. abgerechnet), wird auf den unwürdigen Vorfall verwiesen. Antwort man braucht einen Einäscherungssarg in Übergröße. Hinweis, daß die Größe von 1,86 m keine Übergröße sei. Antwort: Doch die Särge sind für gewöhnlich 1.80 bis 1.90 m. Man hat aber einen übergroßen Sarg auf Lager, den werde man nehmen. Der übergroße Sarg für die Verbrennung kostet 980,00 €. Es wird darauf hingewiesen, daß der Sarg aber ziemlich teuer sei. - Bei der Rechnung wird festgestellt, daß die angebliche Übergröße nicht berechnet wurde. Es blieb bei 980,00€.
Da bei der Bestattung einiges schief gelaufen ist, ist man verärgert und verlangt ein Endgespräch. Man möchte eine Entschädigung für den unwürdigen Vorfall. Außerdem auf grund diverser Fehler, Kulanz.
Angeboten wurde vom Bestatter, 3 Stunden Beratung. Also 231,00 €.

In welcherf Höhe kann man eine Entschädigung vom Bestatter für den o.a. Vorfall erwarten?
Ist diese Bestattung insgesamt überhöht,  die Rechnung beläuft sich auf 5.04,74 €.
 
Gruß Oldies1505

Hallo!

Beratung kostet Geld ?  Die Beratung ist doch das Angebot über Art und Umfang der Bestattung und die zu erwarteneden Kosten. Danach erfolgt der Auftrag durch Unterschrift.

Höre ich zum ersten Mal.

Und m.E. wird in einem Transportsarg/ Leichensack abgeholt. Und dessen Größe sollte stets ausreichen.
Umbettung in Sarg erfolgt erst in der Leichenhalle des Bestatters.

Wer müsste auf besondere Maßnahmen (Gewicht, Körpergröße) hinweisen oder nachfragen ?

Angehörige oder Bestatter ?

Anspruch auf Erstattung sehe ich überhaupt nicht.

Und die Höhe der Gesamtkosten ?  Die war doch bekannt, man hat sie mit Unterschrift anerkannt.

Ca. 5.000 € ist nicht gerade preiswert, aber es wurde ja nichts dazu gesagt wie die Trauerfeier ausgestaltet wurde, ob man Grabstelle kaufen musste und und und.

Es gibt von Bestatterverbänden Schlichtungsstellen, an die man sich wenden könnte, wenn es mit einem Mitgliedsbetrieb Probleme/Beschwerden gibt. Selbst die Verbraucherberatungen könnten helfen.

MfG
duck313

Hallo Oldies 1505,
da ich selbst selbstständig in dieser Branche bin, kann ich vielleicht etwas Nützliches dazu beitragen:
Die Einäscherungssärge sind i.d R. 2,00 -2,05 m lang…Ein Verstorbener gilt mit 1,86 noch nicht als „überlang“…Bei einer ausgeprägten Muskulatur ist es schon schwierig, innerhalb kürzester Zeit eine rigor mortis (Leichenstarre) auszumassieren, da muss ich die Kollegen leider zumindest in DIESEM Punkt in Schutz nehmen.
War es denn eine rigor mortis oder eine Verkrümmung?
Nun, wie dem auch sei, dass es für die Angehörigen kein „würdiges“ Bild war, kann ich nachvollziehen. In diesem Fall wäre es profesioneller gewesen, wenn der Überführungsdienst die Hinterbliebenen für diesen Akt die Angehörigen herausgeschickt hätte…Leider lässt sich eine so ausgeprägte „Leichenstarre“ nicht so leicht lösen.
Ein Einäscherungssarg für 980 € ist schon eine Hausnummer. Wenn es sich um einen reinen Einäscherungssarg gehandelt hat, der nicht für eine Trauerfeier verwendet wurde, d.h. dass die Überführung direkt zum Krematorium erfolgt ist, dann ist er somit definitiv zu teuer.
Einen STUNDENSATZ von 77 € zu berechnen ist auch schon eine Unverfrorenheit. Leider jedoch darf ein Bestattermeister einen Stundensatz von 60 € berechnen.
Meistens jedoch wird da pauschal berechnet…(ich berechne z.B. gar nichts dafür)…
Haben Sie sich denn vorher keine Kostenaufstellung geben lassen? Der Bestatter ist verpflichtet das zu tun, damit die Angehörigen VORHER wissen was für Kosten auf sie zukommen. Wenn diese 5.000 € reine Bestatterdienstleistungen sind, ohne städt. Kosten, dann ist da was schiefgelaufen…ich müsste im Einzelnen die rechnung sehen, um das beurteilen zu können und inwieweit man „kürzen“ kann, oder dagegen angeht…Was die Abholung betrifft, hätte man professioneller arbeiten können, keine Frage, aber ist natürlich nicht immer ganz so einfach…
ich brauche über einzelne Posten mehr Infos.

Gruß
Fledermaus 2010

Hallo Fledermaus 2010,

vielen Dank erst einmal für die Antwort.
Also, es handelt sich um eine Feuerbestattung mit Urnentrauerfeier. Die reinen Kosten hierfür, ohne Friedhof- und städt Gebühren etc. betragen 3.880,50 €. Der Todesfall ist am 30.6.14 eingetreten, die erste Beratung fand am 1.7.14 mit 1,5 Std. statt. Sicher hat man den Kostenvoranschlag und Bestattungsauftrag vorgelegt und sich unterschreiben lassen. Aber man ist am Tag nach dem Versterben des Mannes noch immer nicht so sachlich, daß man alles gleich überblickt. Außerdem vertraut man ja auch dem Bestatter.
Gruß Oldies1505

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