Hallo zusammen. Ich habe eine monatskarte von der DB in Kombination mit der BVG (Berliner verkehrsbetriebe). Nun ist ja da der Streik bis Montag. Ich könnte theoretisch mit der Ubahn (BVG) zur Arbeit fahren, was aber viel länger dauern würde. Kann ich von der DB anteilig eine Entschädigung verlangen oder nicht? Theoretisch zahle ich für die DB Option die ich dann nicht nutzen kann. Danke für die Hilfe
Hallo Katja,
toll was uns da gerade blüht oder ^^
Schau mal was hier: „Es kann in den Fahrkarten-Verkaufsstellen an den Bahnhöfen eingereicht werden. Wer keine Bestätigung für eine Verspätung hat und nur eine Kopie der Fahrkarte einreichen will oder etwa eine Zeitkarte besitzt, muss sich per Post an das Service-Center Fahrgastrechte wenden. Entschädigungen müssen auf Wunsch bar ausgezahlt werden, ansonsten als Gutschein oder Überweisung.“ Hab ich hier gelesen
Heisst, musst das ganze per Post an die Bahn senden, denn eine Beschwerde unter http://www.fahrgastrechte.info/ gilt da wohl nicht…
Guggugs,
lies mal nochmal:
Eine Entschädigung wird über das Beschwerdeformular beantragt, das in den Servicezentren der Deutschen Bahn oder online erhältlich ist ( www.fahrgastrechte.info
Alle Erstattungsanträge sind schriftlich reinzugeben und das schon, seit www.fahrgastrechte.info online ist. Man spart sich damit bloß den Gang, um das Formular zu bekommen.
Schöne Grüße
MM
Verbundtarife
Servus,
a) Bei der ganzen Chose ist keine einzige Behörde im Spiel.
b) Du besitzt eine Monatskarte des VBB, nicht der DB AG. Mit dieser Monatskarte kannst Du alle Verkehrsmittel nutzen, die im Bereich des VBB dem Verbund angeschlossen sind.
Wenn die Fahrt bei Nutzung der U-Bahn eine Stunde und mehr länger dauert als mit der S-Bahn, gibt es eine Entschädigung von pauschal 1,50 € - pro Monat maximal 25 Prozent des Wertes der Monatskarte.
Schöne Grüße
MM