Entschädigung bei Flugverspätung

Hi, hab da mal ne frage was die neuen Gestze zu Flugverspätung mit rückwirkung ( http://m.focus.de/reisen/fliegen/eugh-urteil-ab-drei… ) angeht.

Meine Freundin und ich haben letztes jahr eine reise nach fuerte ventura angetreten.
Hatte dann aber ordentliche 8 std verspätung, grund war das die airline nicht genügend kapitäne zur verfügung hatte ( aussage von den )
Haben dann bei alltours ( vor und nach dem urlaub ) beschwerde eingelegt. Erst wurden wir darauf verwiesen das alltours da nix machen kann, dann haben die doch aber nen brief an die fluggesellschaft geschickt. Wir haben dann eine erstattung von 75€ ZUSAMMEN bekommen.
Kann man jetzt noch rückwirkend geld verlangen ?
Bei der summe die man nach dem neuen gesetz bekommt handelt es sich um 250-600€ ( ich glaube sogar pro person ) und dann, kommt es auch noch an wie weit der flug geht. Bei uns waren es 3083km luftlinie.
Wären also mehr als dankbar wenn uns da jemand helfen könnte.
Danke schon mal :smile:

Hi,

ich denk mal, da ist nicht mehr viel zu machen. Erstmal, weil ihr nicht sofort Einspruch eingelegt habt (nach der ersten Zahlung von 75 €). Hättet ihr sofort machen müssen. Jetzt ist zuviel Zeit verstrichen.

Wg. der neuen Gesetzesänderung: Die gilt erst ab In-Kraft-Treten und nur, wenn explizit im Gesetzestext verankert ist, dass es zu einem früheren Zeitpunkt wirkt, könntet ihr rückwirkend nochmal Schadensersatz einfordern. Aber das ist in Eurem Fall wg. der Fristverstreichung sowieso nicht der Fall.

Sry.
Liebe Grüße
Josetta