ich hätte eine Frage, ob sich eine europäische Airline bei einem europäischen Recht aus der Schadensersatzforderung in Höhe von 250€ bei einer Verspätung > 3 Stunden befreien kann.
Gilt eine Begründung, wie:
„Unfortunately, this flight was delayed due to an unexpected safety/technical problem with the aircraft due to operate your flight. It was necessary to delay the departure of the flight until the fault was rectified and the aircraft legally cleared for operation by our Engineering Department.“ mit Verweis, dass dadurch EU Reg. 261/2004 (Article 7) nicht gelte?
ich sehe das gerade nicht so. Wenn das Flugzeug wegen eines unerwarteten (komisch, sind Fehler/Ausfälle nicht vom Grundsatz her immer unerwartet?) technischen Defektes nicht fliegen kann, wer hat denn das rechtlich zu vertreten ?
Doch wohl ausschließlich die Luftlinie.
Anders wenn es wegen eines Flugverbotes zu Ausfällen käme (Vulkanausbruch, Aschewolke über Europa, Terrorwarnungen und Flughafensperrungen).
ich hätte eine Frage, ob sich eine europäische Airline bei
einem europäischen Recht aus der Schadensersatzforderung in
Höhe von 250€ bei einer Verspätung > 3 Stunden befreien kann.
Gilt eine Begründung, wie:
"Unfortunately, this flight was delayed due to an unexpected
safety/technical problem with the aircraft due to operate your
flight. (…)
Das ist eine Standard E-Mail, die Ryanair zur Abwimmelung berechtigter Ansprüche IMMER erst verschickt.