Entschädigung bei Personenschade

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe einen Schadenfall gehabt, wobei die rechte Hand in Mitleidenschaft gezogen wurde. Genauer gesagt:

2 facher Trümmerbruch
1 Radiusbruch
1 Ulnabruch

Bei der OP wurde eine Winkel stabile Platte eingesetzt. Die Narbe ist 6,5cm lang und die Platte muss nach 6 Monaten wieder entfernt werden. Die Narbe ist genau über ein Tattoo, welches die Initialen meiner Kinder darstellt. Dieses jedoch habe ich vergessen der Versicherung mitzuteilen.
Jedoch habe ich der Versicherung mitgeteilt das ich aufgrund dieser OP meinen 1,50€ Mini Job verloren habe.
Der Unfallhergang ist, das ich mit meinen Sohn zur gleichen Zeit die Treppe hoch gerannt bin um zum WC zu kommen. Dabei hat er mich unglücklich geschubst.

Die Frage die ich habe lautet. Die Versicherung spricht mir eine Entschädigungssumme von 2.000€ zu. Mit der Begründung das ich ein nicht unerhebliches Mitverschulden dabei habe. Jedoch erscheint mir die Summe sehr gering für einen 2 fachen Trümmerbruch mit 2 OP´s und dem nicht erkennbaren Tattoo. Zudem ist mir eine Summe von 1.100€ entgangen da ich den Mini Job (Aktiv Job) nicht ausüben konnte.
Lohnt es sich einen Widerspruch ein zulegen und wie ist das mit dem Geld das die Versicherung mir überweisen wird in den kommenden Tagen. Meines Wissen, erkenne ich die Summe an sobald das Geld auf mein Konto ist, oder muss ich dieses sofort zurückbuchen lassen?

LG
Tommy

Hi Tommy!

Wie ich hier in meinem Profil angegeben habe, ist zwar Kfz-Versicherung mein Fachgebiet, jedoch ohne Schadenregulierung. Ich kann Dir deshalb leider nicht weiterhelfen.

Schönen Gruß
Bernd

Hallo,

tut mir leid. Die Sparte „Unfallversicherung“ gehört nicht zu meinem Tätigkeitsfeld.

Beste Grüße und gute Besserung!

Um welche Versicherung dreht es sich hier denn? Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung? Erst dann kann ich sagen, obn das gerechtfertigt ist oder nicht

Hallo

Du musst verstehen, dass ich ohne nähere Infos keine Auskunft geben kann.

Einen Rat gebe ich jedoch. die Versicherung wird ja nicht nur überweisen, sondern auch das schriftlich bestätigen. Antworte also, dass Du die Zahlung als Teilleistung sieht und damit für Dich der Fall noch nicht abgeschlossen ist. Weitere Ansprüche werden noch geprüft.

Für die weiteren Ansprüche brauchtDu juristischen Rat und den kann ich Dir nicht bieten bzw. darf dies auch nicht

gruß

johannes Türk

www.tuerk-versicherungen.de

Hallo Tommy,
nach Deiner Schilderung ist der Fall dem Bereich private Haftpflichtversicherung zuzuordnen.
Zahlen soll hier die private Haftpflichtversicherung Deines Sohnes?
Deine Frage ist schwer zu beantworten.
Dein Schaden wurde sicher von Deiner Krankenversicherung übernommen, die jedoch die Haftpflichtversicherung Deines Sohnes in Regress nimmt, sich also ihr Geld bei der Haftpflichtversicherung Deines Sohnes wieder holt.
Ob die Zahlung an Dich ausreichend ist, kann ich nicht sagen. Ich würde dazu raten, den Fall einem Rechtsanwalt vorzulegen. Eine Beratung ist nicht sehr teuer. Wenn Du eine private Rechtsschutzversicherung hast, die den Rechtsstreit bezahlt kannst Du dann auch einen Rechtsstreit führen.
Erfahrungsgemäß ist es so, dass die Haftpflichtversicherung halt mal ein Angebot zur Güte macht und abwartet, ob der Geschädigte einverstanden ist. Sollte er nicht einverstanden sein, kann sie ja immer noch mal was drauf legen.
Also such Dir einen Anwalt und lass den mal einen Brief schreiben. Möglicherweise kommt was dabei raus.
Viele Grüße und viel Erfolg
Julius Jordan

Lieber Tommy,

normalerweise leistet die Versicherung „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ und Sie nehmen die Entschädigung unter Verzicht weiterer Ansprüche an.
Die bloße Überweisung der Summe X auf Ihr Konto kann aber m.E. nicht als Verzichtserklärung Ihrerseits gewertet werden.
Im Zweifelsfall sollten Sie sich an den zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden. Dieser kann bei Streitigkeiten einen Schlichtungsspruch abgeben, der für beide Seiten bindend ist. Sie finden ihn im Internet unter
http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html

Hallo!

Die Entschädigung ist o.k. zumal du den Schaden ja selbst mitverursacht hast. Ob hier 1 oder mehrere OP´s nötig sind und ein Tatoo zerstört wird ist nicht Gegenstand der Versicherungsleistung. Es wird für den entstandenen Schaden (Trümmerbruch) eine Leistung erbracht. Bei Eigenverschulden gibt´s nicht mehr. Hättest du einen Unfallgegner könntest du den Verdienstentgang bei diesem einklagen.
LG Gerhard

Hier empf. ich dir, dich an einen Juristen zu wenden, weil das eine rechtliche und keine versicherungstechn. Frage mehr ist.

Hallo,
um welche Versicherungsart handelt es sich hier?
Gruß
Andreas

Hallo, wenn hier von einer Unfallversicherung gesprochen wird ist es quatsch was die Versicherung sagt. Denn solange kein Vorsatz besteht, welchen die Versicherung nachweisen muss, wird nach gültiger Gliedertaxe und den im Vertrag festgelegten Summern abgerechnet. Auch muss ein Mitverschulden (Drogen, Alkohol und zB erheblicher schlechter Gesundheitszustand, Infarkt) oder Ähnliches ausgeschlossen sein. Den nach solchen Attacken ist meist der Schaden als Folge ausgeschlossen.

Ich kann hier leider nicht helfen.

Hallo!

welche Vers. zahlt denn bei diesem Schaden? die Unfallvers.?

und welchen Invaliditätsschaden haben Sie zurück behalten?

für Verdienstausfall gibt es keine Vers.!!
außer man ist länger als 6 Wochen krank - dann müsste man aber eine Zusatz-Krankenvers. haben die dann zahlt!!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
______________________________

SIGNAL IDUNA Agentur Thomas Wolter
Anna-Seghers-Str. 125
28279 Bremen-Habenhausen

Öffnungszeiten:
nach Vereinbarung

Telefon: 0421 - 4 36 63 - 43
Telefax: 0421 - 4 36 63 - 44
Mobil: 0171 - 6 81 59 38

www.thomas-wolter.eu
[email protected]

http://facebook.com/Versicherungen4u

https://www.facebook.com/friends/edit/?sk=unlisted#!..

http://www.youtube.com/watch?v=BlziJ84OJ94

Registrierungsnummer D-T9YL-TXO5O-33
Zuständige Registerstelle:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V.,
Breite Straße 29, 10178 Berlin,
Telefon: (01805) 00585-0 (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz,
höchstens 0,42EUR/Min. aus Mobilfunknetzen),
www.vermittlerregister.info oder www.vermittlerregister.org.

Hallo Tommy,

ich müsste erst mal wissen um was für eine Versicherungsleistung es hier geht? … Unfallversicherung?? Wenn ja, brauche ich die genauen Daten, WELCHE Leistungen mit wieviel Euro abgesichert sind - ob die Versicherung eine Progression hat usw.

Gruß Bernd

Leider kann ich Ihnen die Frage nicht beantworten, da sollten Sie sich rechtsberatung holen.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, würde ich Ihnen raten, mit der Angelegenheit zum Anwalt zu gehen.

MfG
F.-W. Hollmann-Raabe