Entschädigung der Urlaubsansprüche

Ein Dachdecker erhält für verfallenen Urlaub des Jahres 2011 in 2013 eine Entschädigungszahlung von ca 1.100€ von der SOKA-Bau (Urlaubskasse).

Es werden SV-Beiträge (ca. 230€) und Lohnsteuer (ca. 240€) abgezogen, womit ca. 650€ ausgezahlt werden.

Wo werden nun diese Beträge in der EkSt eingetragen? Und unterliegt diese Entschädigungszahlung überhauptder Lohnsteuerpflicht?

Hallo Elena,

Wo werden nun diese Beträge in der EkSt eingetragen?

Der Dachdecker bekommt von der SOKA eine eigene Lohnsteuerbescheinigung für die Urlaubsabgeltung. Diese wird dann bei der ESt.-Erklärung mit eingereicht. Der Dachdecker hat die Möglichkeit neben seiner „normalen“ Lohnsteuerbescheinigung eine weitere zu erfassen. Hier kommen dann die Daten von der SOKA rein.

Und

unterliegt diese Entschädigungszahlung überhauptder
Lohnsteuerpflicht?

Ja.

Viele Grüße

Gesine