Ein Dachdecker erhält für verfallenen Urlaub des Jahres 2011 in 2013 eine Entschädigungszahlung von ca 1.100€ von der SOKA-Bau (Urlaubskasse).
Es werden SV-Beiträge (ca. 230€) und Lohnsteuer (ca. 240€) abgezogen, womit ca. 650€ ausgezahlt werden.
Wo werden nun diese Beträge in der EkSt eingetragen? Und unterliegt diese Entschädigungszahlung überhauptder Lohnsteuerpflicht?