Entschädigung f. den Nutzungsausfall f. d.Eigentüm

Hallo,
die ganze Zeit wird nur von Mietern gesprochen, die eine Entschädigung für den Nutzungsausfall bei einem Wasserschaden verlangen können (Mietminderung). Wie verhält es sich mit dem Nutzungsausfall bzw. Schadensersatzrecht eines Eigentümers der die Wohnung selbst bewohnt? Kann er gegenüber den Schadensverursacher Nutzungsausfall geltendmachen? in welcher Höhe? Damit ist nicht die Wiederherstellung des Schadens an der Wohnung gemeint sondern der Schaden (Nutzungsausfall) der entsteht weil er z.B. die komplette Küche über ca. 10 Tage nicht nutzen kann? Die Familie erleidet einen Verzicht in dieser Zeit oder ernährt sich im Restorant. Herzlichen Dank i.V. für juristisch fundierte Antworten. Stefan

Hallo,

soll man hier eine Versicherungsfrage ableiten ?

Wenn ja, bitte einmal schildern, wie sich der Schaden zugetragen hat.
Auch kann ich aus dem Text keinen Schadensverursacher erkennen.

Gruß Merger