Entschädigung für Bahnkunden möglich?

Ich fahre nicht so oft Bahn, kenne dennoch das Problem der Verspätung. Stimmt es, dass die Bahn AG bei Verspätung Schadensersatz zahlen muss oder ist das eine freiwillige Leistung? Wie ist das Fahrgastrecht geregelt? Und kann man diesen Anspruch auch nachträglich geltend machen?

Hallo Dulgon,

grundsätzlich ist zu sagen, dass die Bahn „Entschädigungen“ leisten muss und es sich nicht um eine freiwillige Leistung handelt.

Allerdings ist sie nur dann verpflichtet, wenn sie die Verspätung auch selbst verursacht hat, also zum Beispiel bei einem defekten Zug. Bei sog. „höherer Gewalt“ (Schneechaos, Baum im Gleis etc.), kann die Bahn nichts dafür und muss daher auch nicht zahlen.

Beantragen kannst du deine Entschädigung noch bis zu einem Jahr nach deiner Reise. Schau mal hier, hier findest du alles:

http://www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/ueb…

Liebe Grüße
Jaap Stam