Hallo Dieter
herzlichen Dank für deine Antwort.
Du schreibst:
Ich denke, es liegt kein immaterieller Schaden iSd § 253 BGB
vor. Die Mietminderung wegen Baulärms drückt den geminderten
Mietwert der Wohnung aus. Er soll nicht als Schmerzensgeld
dienen oder sonstige Nichtvermögensschäden begleichen, sondern
den zeitweise geminderten Wohnwert ausgleichen. "
Ein gutes Argument. Nur stört mich, dass ich , der
Leidensträger, auf jeglichen Ausgleich verzichten soll.
Das kann ich gut verstehen, deshalb hatte ich die Idee, mit dem Sachbearbeiter auszuhandeln, dass man von dem „Einkommen“ einen Betrag absetzt. Aber natürlich gibt es auch eine Revision, die prüft, ob beim Amt sparsam und ordnungsgemäß gearbeitet wird. So einfach kann und will ein SB wohl nicht Geld ausgeben, wenn er sich nicht sicher ist.
Und auch wenn es für Dich schwer zu akzeptieren ist, die Mietminderung soll nicht deine persönliche Beschwer durch die Bauarbeiten kompensieren, sondern den geminderten Wohnwert der gemieteten Sache. Also mE kein immaterieller Schaden. Solltest Du durch die Bauarbeiten einen solchen immateriellen Schaden erleiden, kannst Du den Vermieter auf Schadenersatz verklagen.
„Man könnte im übrigen durchaus daran denken, dass die
Mietminderung von 15% nicht ganz ausreichend ist, schon allein
deswegen, weil der Vermieter sie von selbst anbietet. Damit
könnten Mieter davon abgehalten werden, die tatsächliche
Minderung geltendzumachen. Nur so ein Gedanke von mir.“
Das ist richtig. Ich bin nur etwas müde, mich (auch) mit dem
Vermieter zu streiten.
Ist ja auch müßig, denn mE streitest Du nicht um Dein Geld, sondern dass vom Amt.
„Ich denke, wenn das Grundsicherungsamt die Miete zahlt,
besteht bei einer Mietminderung ein Anspruch auf Rückzahlung
der Mietminderungssumme an das Amt.“
Ich stimme bei einer Mietminderung im engeren Sinne zu.
Das ist aber hier nicht der Fall. Die volle Miete
wurde /wird während der Bautätigkeit gezahlt. Die angekündigte
Abschlagszahlung ist damit eher einer Entschädigung wegen
Bautätigkeit zuzuordnen (Mietminderung im weiteren Sinne).
Als Einwand akzeptiert? 
Leider nein 
Eine Mietminderung iwS gibt es nicht, soweit ich weiss. Der Sachverhalt ist objektiv zu bewerten, es ist egal, ob abrechnungstechnisch erst die komplette Miete überwiesen wird und dann ein Teil zurückgezahlt wird oder ob direkt weniger überwiesen wird - kommt auf das gleich raus. Wichtig ist allein der Grund warum weniger überwiesen wird bzw. zurückgezahlt wird. Und da sind wir bei der Mietminderung wegen Bautätigkeit. Sorry, ich seh das objektiv so.
Ja,und ganz interessant die alles entscheidende Auslegung von
§ 253 BGB auf die in § 83 SGB XII verwiesen wird. Ich suche
noch einer passenden Entscheidung…
Mir käme ein Kompromiss- Absetzbetrag- gelegen, wahrscheinlich
ist es aber für den Sachbearbeiter
leichter, den Fall an die Rechtstelle
(Widerspruchsbescheid)abzugeben.
Eine Entscheidung in deinem Sinne kenne ich nicht, such mal bei Tante Google, unter Mietminderung und Arge oä findet sich einiges, leichter als bei der Grundsicherung.
Um Dein Ziel zu erreichen, bleib einfach bei Deiner Meinung und argumentiere so, wie Du es bisher getan hast, mit OP, Umfang der Baumassnahmen, persönlicher Einschränkung usw., mehr kannst Du sowieso nicht tun. Wenn du eine RSchutzVersicherung hast, zieh einen Anwalt bei, der kann dann für Dich argumentieren und ist in sowas geübt. Man kann alles versuchen, und im Recht gibt es nie ein ganz richtig oder ganz falsch, nur gute und schlechte Argumente.
Und abgesehen vom Amt - wenn die Bauerei dir gesundheitlich Probleme macht, reagier rechtzeitig, auch da hat jeder Mieter Rechte gegen den Vermieter und Gesundwerden ist das allerwichtigste, schon gar nach einer OP. Mieterbund wäre nicht verkehrt, auch bei der Minderung gibt es Verwirkungsfristen, was ist, wenn der Vermieter die versprochene Rückzahlung nicht leistet? Ach ja, hast du die Zusage übrigens schriftlich? Sonst ist am Ende komplett Essig mit der Minderung. Sicherer ist es, die Minderung selbst vorzunehmen, so hast du es in der Hand.
Viel Erfolg und gute Besserung
cosis