Hallo!
Folgender Fall: Wenn man in Miete wohnt und man findet nach Jahren heraus, dass ein Umstand (genaues wird jetzt nicht genannt), welcher schon bei Bau entstanden sein muss, die Wohnqualität in diesen Jahren gesenkt hat, hat man dann nicht einen Anspruch auf eine Art „rückwirkende Mietminderung“ ?
Der Umstand ist dem Mieter zufälli aufgefallen bzw. ist nicht offensichtlich gewesen. Das Problem konnte auch vom Mieter selbst beseitigt werden. Es geht also nicht um die Frage, wer die Reparatur zu bezahlen hat, sondern darum, ob eine Art Schadenersatz für ein immaterielles Gut (Wohnqualität) beantragbar und durchsetzbar ist.
Leider gibt es hierzu keinen Fall den ich im Internet finden konnte. Am vergleichbarsten wäre, wenn man sich vorstellt, dass das Warmwasser nicht die der Norm entsprechende Temperatur vorweist und man erst viel später darauf kommt (da man das nie mit einem Thermometer kontrolliert hat und auch nie auf diese Idee kommen würde).
Bin schon gespannt, ob jemand hierbei helfen kann. Danke fürs Durchlesen!