Hallo,
Ein landwirtschaftlicher Unternehmer möchte eine Wasserleitung
zur Feldbewässerung bauen. Dazu muß er ein fremdes Grundstück
(Ackerland) überqueren.
Gibt es hierfür die nötige wasserrechtliche Genehmigung? Sonst könnte es Ärger geben.
Die Nutzung wird im Grundbuch
eingetragen.
Schwierig. Denn das Einvernehmen mit genau diesem Eigentümer ist nötig. Der Nachbar sitzt dadurch am „längeren Hebel“. Es muss ein Wert gefunden werden, mit dem dieser Nachbar „zufrieden“ ist, egal wie hoch ein „wissenschaftlich errechneter Wert“ ist.
Nun meine Frage: Wie hoch wäre die, dem Grundstückseigentümer
zu zahlende, einmalige Entschädigung? Gibt es dafür
Berechnungsgrundlagen?
Ich würde den Wert anbieten, den auch der örtliche Wasserversorger zahlt.
Daten der Wasserleitung: Tiefe: 1 Meter; NW 150; Länge über
das Grundstück: 150 Meter; Breite des Schutzstreifens: 1
Meter.
Mal gerechnet:
Es geht hier um 150 m². Wenn man als Wert für den Quadratmeter Ackerfläche 2 Euro ansetzt (keine Ahnung, was es im gedachten Fall kosten würde) dann reden wir hier über einen Wert des Grund und Bodens von 300 Euro. Ich denke, dass auch dieser Wert dem Betreiber der Leitung nicht zu viel sein würde.
Gruß
Jörg Zabel