Entschädigung für Wasserleitung

_Hallo Gemeinde

Ein landwirtschaftlicher Unternehmer möchte eine Wasserleitung zur Feldbewässerung bauen. Dazu muß er ein fremdes Grundstück (Ackerland) überqueren. Die Nutzung wird im Grundbuch eingetragen.
Nun meine Frage: Wie hoch wäre die, dem Grundstückseigentümer zu zahlende, einmalige Entschädigung? Gibt es dafür Berechnungsgrundlagen?
Daten der Wasserleitung: Tiefe: 1 Meter; NW 150; Länge über das Grundstück: 150 Meter; Breite des Schutzstreifens: 1 Meter.

Vielen Dank
Chrischi_

Hallo!

Es mag Vergleichszahlen geben.,vielleicht bei den Landwirtschaftskammern.

Nur wo ist bei Ackerland der Schaden ? Wenn Acker unbestellt,dann stellen ja nicht mal die Bauarbeiten einen Schaden dar. Das nächste Pflügen gleicht alles wieder aus.
Es ist nacher doch auch über der Leitung normal zu bestellen und es muss auf die tief liegende Leitung keine Rücksicht genommen werden.

Schutzstreifen ?  Es darf also doch nicht wie vorher genutzt werden ? Das würde die Entschädigung natürlich deutlich erhöhen !

MfG
duck313

Hallo Duck
du bist ja schnell!

Nur wo ist bei Ackerland der Schaden?

Die Leitung wird im Grundbuch als Dauernde Last (oder so ähnlich) eingetragen, das mindert den Wert des Grundstücks

Es ist nacher doch auch über der Leitung normal zu bestellen
und es muss auf die tief liegende Leitung keine Rücksicht
genommen werden.

Solange man nur Rüben oder Weizen anbaut, stimmt das, aber Bäume pflanzen darf man nicht. Erstens weil man immer an die Leitung herankommen muß und zweitens würden die Wurzeln die Leitung beschädigen.

Chrischi

Hallo,

das kann man von hier aus dem Forum schlecht sagen,denn für die Bewertung müsste man die genauen Örtlichkeiten kennen.

Üblicherweise wird im gewerblichen Bereich (also hier zwischen Landwirten) von einer
Entschädigung zwischen 10 und 20 Prozent des Bodenwertes für den „Schutzstreifen“
ausgegangen.

Ohnehin sollte man sich in diesem Fall anwaltlichen Rat holen,damit die Eintragung der Grunddienstbarkeit auch einen gesicherten betrieb der Leitung ermöglicht.

Hallo,

Ein landwirtschaftlicher Unternehmer möchte eine Wasserleitung
zur Feldbewässerung bauen. Dazu muß er ein fremdes Grundstück
(Ackerland) überqueren.

Gibt es hierfür die nötige wasserrechtliche Genehmigung? Sonst könnte es Ärger geben.

Die Nutzung wird im Grundbuch
eingetragen.

Schwierig. Denn das Einvernehmen mit genau diesem Eigentümer ist nötig. Der Nachbar sitzt dadurch am „längeren Hebel“. Es muss ein Wert gefunden werden, mit dem dieser Nachbar „zufrieden“ ist, egal wie hoch ein „wissenschaftlich errechneter Wert“ ist.

Nun meine Frage: Wie hoch wäre die, dem Grundstückseigentümer
zu zahlende, einmalige Entschädigung? Gibt es dafür
Berechnungsgrundlagen?

Ich würde den Wert anbieten, den auch der örtliche Wasserversorger zahlt.

Daten der Wasserleitung: Tiefe: 1 Meter; NW 150; Länge über
das Grundstück: 150 Meter; Breite des Schutzstreifens: 1
Meter.

Mal gerechnet:
Es geht hier um 150 m². Wenn man als Wert für den Quadratmeter Ackerfläche 2 Euro ansetzt (keine Ahnung, was es im gedachten Fall kosten würde) dann reden wir hier über einen Wert des Grund und Bodens von 300 Euro. Ich denke, dass auch dieser Wert dem Betreiber der Leitung nicht zu viel sein würde.

Gruß
Jörg Zabel