Hallo,
mal angenommen, Person A fährt Person B hinten rauf, sodass das Auto von Person B einen Totalschaden hat. Person B trifft an dem Unfall keine Schuld und würde somit von der gegnerischen Versicherung den Wiederbeschaffungswert des Autos bekommen. Dennoch resultieren für Person B allerdings weitere Kosten, wie z.B. Finanzierung eines neuen Gebrauchtwagens, Anmeldung des Wagens, Arztkosten (hypothetisch betrachtet könnte Person B ja ein Schleudertraume erlitten haben).
Hätte Person B zuzüglich zu der Auszahlung des Wiederbeschaffungswertes des alten Wagens dennoch Anspruch auf weitere finanzielle Entschädigungen? Möglicherweise hat Person B keine Rechtschutzversicherung und dadurch verunsichert.
Viele Grüße
Plan B