Entschädigung vom Kunden, als Selbstständiger?

z.B. wenn der Termin nicht eingehalten wird, und der Kunde Schuld ist (Kunde erschien nicht und hat nicht vorher abgesagt). Kann ich abgesehen von Fahrtkosten eine Entschädigung in Rechnung stellen? Denn ich bin ja umsonst zum Kunden gefahren. Dadurch konnte ich ja auch keine anderen Termine, etc. wahrnehmen. Mir geht doch Geld flöten?

Hallo Meckerking,

auf Deine Frage gibt es keine pauschale Antwort. Hier wird man näher prüfen müssen, welchen Charakter der Termin hatte, sprich sollte es z.B. lediglich um eine unverbindliche Beratung handeln, welche auch bei stattfinden des Termins kostenfrei gewesen wäre oder aber um einen Termin, den der Kunde bestellt hat, um eine kostenpflichtige (Dienst)leistung in Anspruch zu nehmen, in deren Abrechnung Dein zeitlicher Aufwand eingegangen wäre.
Im ersten Fall wäre ein Anspruch wohl nicht durchsetzbar während im letzteren Beispiel eine Rechnung gerechtfertigt und logisch ist.

Hallo,

habe Leistungen, die nicht erbracht werden konnten, weil Kunde nicht kam, schon aus Prinzip in Rechnung gestellt (einmal). Da der Kunde nicht zahlt und sich nicht meldet, hat das jetzt mein Rechtsanwalt übernommen, der den ausstehenden Betrag angemahnt hat - bisher keine Reaktion. Aber ich hatte einen Vertrag mit dem Kunden, also eine schriftliche Grundlage. Sonst wird es wohl nicht so einfach. Aber das inreressiert mich auch, weil ich fast täglich Kunden habe, die einfach nicht zu ihrem gebuchten Termin erscheinen. Bisher war mir das aber zuviel Aufwand, mich darum zu kümmern und ich habe das geduldet. Hatte ja auch nur mündliche Absprache. Aber natürlich verursacht das Umsatzausfall.
LG

Entschädigung i.s.v. Bezahlung der aufgewendeten Arbeitszeit (Schadenersatz) kann man fordern, wird z.T. auch getan (bspw. Rehazentrum), ist aber, wenn man als selbstständiger Einzelunternehmer tätig ist, unbedingt abzulehnen, da man in dieser Situation i.a. keinen überflüssig großen Kundenstamm hat und sich mit einer derartigen Regelung schnell unbeliebt machen dürfte. Stichwort: Unternehmerisches Risiko/ Servicerisiko

Hi, tut mir Leid, ich habe keinen Schimmer, wie in diesem Fall die Rechtslage aussieht.
Aus dem Bauch stimme ich Dir natürlich zu…
Lieben Gruß,
Birgit

Ich denke das die Fahrtkosten definitiv abgerechnet werden können, alles weitere wäre denke ich Ermessenssache des Richters, denn über diesen würde die ganze Sache dann nämlich zu 99% laufen … Also gut abwägen ob es den Ärger lohnt.

Also das kommt auf das Vertragsverhältnis an welches durch die Handlung beider Seiten (Kunde und Du) zustande gekommen sein könnte. Im Ernstfall (hoher Zeitaufwand und Reisekosten) würde ich diese in Rechnung stellen. Jedoch solltest Du dich mit Schadensersatzansprüchen wegen des Ausfalls der Verdienstmöglichkeit bei anderen Kunden in dieser Zeit zurück halten. Schliesslich wird Dein Schreiben nicht gerade Glücksgefühle beim potentiellen Kunden und somit auch Werber Deines Unternehmens auslösen.
Fazit: Betrachte alles sehr gründlich und wäge die entstanden finanzellen Schäden ab mit den Schäden die Deine Schadensersatzansprüche anstellen können.

MFG Chris