Hallo Versicherungs-Experten,
ich wohne im Erdgeschoss eines mehrstöckigen Hauses. Uns ist ein
Schaden an der Decke entstanden, da unser obiger Nachbar ein Problem
mit seinem Abfluss hatte. Dieser Schaden wird von der
Gebäudeversicherung übernommen. Dies ist schon geklärt.
Allerdings entsteht uns persönlich auch ein Schaden, den ich gerne
geltend machen möchte. Unsere Situation in Stichpunkten:
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Wir wohnen zu zweit in einer 46 qm großen 2-Zimmerwohnung. Der
betroffene Raum (ca. halbe Wohnfläche) wird für ca. 2-3 Tage während
der Handwerkerarbeiten nicht benutzbar sein. -
Der andere Raum wird in der Zeit nicht wohnbar sein, da alle
Gegenstände und Möbel des betroffenen Raumes darin gelagert werden
müssen. -
Wir haben die Arbeit, alle Gegenstände und Möbel aus dem
betroffenen Raum zu bringen und nach den Handwerkerarbeiten wieder
zurückzustellen und neu aufzubauen. -
Ich möchte zum Schutz meines Eigentums während der
Handwerkerarbeiten zu Hause bleiben. Da ich noch studiere ist das für
mich kein Problem, aber dennoch lästig, da der andere Raum nicht
benutzbar ist, weil alles zugestellt sein wird.
Nun zu meiner Frage:
Wie kann ich eine Entschädigung für meine Aufwände von der
Gebäudeversicherung geltend machen? Ich habe ja keinen messbaren
(preislichen) Schaden.
Ich habe diesbezüglich die Gebäudeversicherung noch nicht
kontaktiert, da ich mir erst einige Tipps von Ihnen geben möchte, wie
ich da am besten vorgehe.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
André