Entschädigung von der Gebäudeversicherung?

Hallo Versicherungs-Experten,

ich wohne im Erdgeschoss eines mehrstöckigen Hauses. Uns ist ein
Schaden an der Decke entstanden, da unser obiger Nachbar ein Problem
mit seinem Abfluss hatte. Dieser Schaden wird von der
Gebäudeversicherung übernommen. Dies ist schon geklärt.

Allerdings entsteht uns persönlich auch ein Schaden, den ich gerne
geltend machen möchte. Unsere Situation in Stichpunkten:

  • Wir wohnen zu zweit in einer 46 qm großen 2-Zimmerwohnung. Der
    betroffene Raum (ca. halbe Wohnfläche) wird für ca. 2-3 Tage während
    der Handwerkerarbeiten nicht benutzbar sein.

  • Der andere Raum wird in der Zeit nicht wohnbar sein, da alle
    Gegenstände und Möbel des betroffenen Raumes darin gelagert werden
    müssen.

  • Wir haben die Arbeit, alle Gegenstände und Möbel aus dem
    betroffenen Raum zu bringen und nach den Handwerkerarbeiten wieder
    zurückzustellen und neu aufzubauen.

  • Ich möchte zum Schutz meines Eigentums während der
    Handwerkerarbeiten zu Hause bleiben. Da ich noch studiere ist das für
    mich kein Problem, aber dennoch lästig, da der andere Raum nicht
    benutzbar ist, weil alles zugestellt sein wird.

Nun zu meiner Frage:
Wie kann ich eine Entschädigung für meine Aufwände von der
Gebäudeversicherung geltend machen? Ich habe ja keinen messbaren
(preislichen) Schaden.

Ich habe diesbezüglich die Gebäudeversicherung noch nicht
kontaktiert, da ich mir erst einige Tipps von Ihnen geben möchte, wie
ich da am besten vorgehe.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß

André

Hallo André,

das dürfte wohl schwer werden. Denn wie Du ja schreibst, kannst Du den Schaden, der Dir entsteht, nicht nachweisen. Meiner Meinung nach kannst Du versuchen einen Betrag, für Deinen Aufwand, bei der Versicherung geltend zu machen. Im Endeffekt wirst Du aber auf eine Kulanz der Gesellschaft hoffen müssen.

Hallo,
ich geh’ mal davon aus, daß das eine Mietwohnung ist. Da könnte man Mietmindergung für die Belästigungen ansetzen. Erkundige Dich zur Vorgehensweise dafür aber im Brett Mietrecht. Und Beeilung damit, denn eine Mietminderung kann man nich rückwirkend machen.
Gruß
Axel (ianal)