Entschädigung von der Gemeinde

Entschädigung. vor 2 jahren kauften wir ein Hotel/Bürohaus.
Auf dem Grundstück ist ein Pumpenwek(Abwasser) und 20x30m Regenwasserbecken fur das ganze Gebiet ohne nutzungsrecht(Vergessen einzutragen).Die Stadt bietet 30000€ Entschädigung für den Eintrag der nutzungsrechte, aber witrschaftlicher Schaden ist ca.5000 im Monat. Unser Anwalt rät die 30T zu nehmen, da sonst die stadt enteignen kann,
und Entschädigung nach wirtschaftichem Schaden nicht dursetzbar sei.
Ist das so Richtig?
PS. Grundstück: Erbbaupacht noch 47 Jahre

Hallo S.arno,
leider kann ich nicht weiterhelfen.

Sehr geehrter S. Arno

Ich kann ihnen da in dieser Hinsicht nicht weiter helfen, da ich kein Anwalt bin. Meine Erfahrungen die ich gemacht habe, ist diese, dass die Gemeinde tatsächlich in der Lage ist Grundstücke zu enteignen. Wie das aus rechtlicher Sicht bei Ihnen aussieht kann ich Ihnen leider nicht sagen. Hoffe aber, dass es zum Guten kommt.
Liebe Grüsse Jango

Hallo S.Arno!
Da ich auf diesem Gebiet kein Experte bin, habe ich das Ganze mal Gegoogelt und bin dabei auf verschiedene Forum`s gelangt. Wenn du in Google den Begriff: „Entschädigung für Eintrag der Nutzungsrechte“ eingibst und den vierten Abschnitt anklickst, bekommst du eine PDF Datei wo diese Sachen erläutert sind. Ansonsten kannst du dir ja durch einen unabhängigen Sachverständigen eine zweite Meinung einholen. Sollte der auch zu keiner anderen Meinung kommen, würde ich die 30T nehmen. Dreizig Tausend sind nur der vierte Teil des gesamten Schadens, aber besser als gar nichts. Ob eine Gemeinde so ohne weiteres Enteignen kann, bin ich mir auch nicht so sicher. Ein Experte weiß da vielleicht mehr. Auf jeden Fall sollte man sich in so einen Fall, nicht nur auf eine Meinung verlassen.
Viel Glück. Hoffe ich konnte dir mit meiner Mail helfen, bzw. Anregungen geben.
VG. Engelbert

Leider kann ich die Frage nicht beantworten, weil ich Strafrechtler bin, und zu diesem Problem leider keine sinnvolle Antwort geben kann.

Hallo,

ich fürchte ja, was Ihr Anwalt da sagt. Ansonsten kom es zum Rechtsstreit
gegen die Gemeinde und das kann teuer werden. Wer die Gerichtskosten dann
bezahlt ist von der Ansicht des Richters abhängig. Meine Erfahrung mit den
Richtern ist so: " hat der gerade ein gutes Wochenende hinter sich gewinnst
Du, wenn nicht gewinnt die Gemeinde". Eine schwammige Sache.
Mit dem Enteignen kenne ich mich nicht aus. Ich würde dem Rat des Anwalts
folgen und die 30 T Euro nehmen. Spart Nerven, Gerenne, obwohl es bestimmt
etwas ungerecht ist.

Viele Grüße
ubuser

Hallo, leider bin ich in Rechtsfragen recht unbeholfen,
und kann Ihnen keine positiv Antwort auf Ihre Frage geben.

Hallo
Da kann ich dir leider nicht helfen
Es grüßt
Dark Knolle

Entschädigung von der Gemeinde

Entschädigung. Vor 2 Jahren kauften wir ein Hotel/Bürohaus.
Auf dem Grundstück ist ein Pumpenwerk (Abwasser) und 20x30m Regenwasserbecken fur das ganze Gebiet ohne
Nutzungsrecht(vergessen einzutragen). Die Stadt bietet 30000 €
Entschädigung für den Eintrag der Nutzungsrechte, aber
wirtschaftlicher Schaden ist ca. 5000 im Monat. Unser Anwalt
rät die 30T zu nehmen, da sonst die Stadt enteignen kann,
und eine Entschädigung nach wirtschaftichem Schaden nicht
durchsetzbar sei.
Ist das so richtig?
PS.: Grundstück: Erbbaupacht noch 47 Jahre

Liebe/r Frau/Herr S. Arno, Ihre Frage ist nur durch einen 2. RA-Spezialisten zu 100 % zu klären. Leider kann ich Dir / Ihnen in diesem Fall nicht weiterhelfen. An Deiner / Eurer Stelle würde ich für einen Schaden von 24 x 5000 Euro wirtschaftlichen Schaden ???, das wären zusammen immerhin 120.000 Euro, wenn die mtl. 5000 Euro wirtschaftlicher Schaden bereits 2 Jahre lang entstanden sind, noch einen 2. Rechtsanwalt konsultieren. Natürlich nicht für die ganzen 120.000 Euro, sondern nur für einen Monatsbetrag in Höhe von 5.000 Euro - wenn möglich.
Ob die Stadt jetzt sogleich enteignen kann, ist mir ebenfalls nicht bekannt.
Mit den besten Wünschen nach einer zutreffenden rechtlichen Lösung, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen, G. v. Beinen

sorry, damit kenn ich mich nicht aus.liegt ein missverständnis vor.

Leider kann ich da als Nichtjurist nicht weiterhelfen.
Wußten Sie bei der Unterzeichnung des Kaufvertrages davon? Warum wurde das denn nicht bereits beim Kauf eingetragen?
Mitfühlend, aber nicht helfen könnend
grüßt fünfzigplus