Hallo
Ausschnitt aus BGB
BGB § 651 f Schadensersatz
(2) Wird die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.
Ich war wegen eine Fehlbuchung vom Reisebüro 6 Stunden länger unterwegs. Kann mir jemand sagen was dafür eine angemessene Entschädigung in Geld genau ist. 100 € oder 200 € ich hab keine Ahnung was angemessen ist.
Danke für alle Antworten.