Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Zeit

Hallo

Ausschnitt aus BGB
BGB § 651 f Schadensersatz
(2) Wird die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.

Ich war wegen eine Fehlbuchung vom Reisebüro 6 Stunden länger unterwegs. Kann mir jemand sagen was dafür eine angemessene Entschädigung in Geld genau ist. 100 € oder 200 € ich hab keine Ahnung was angemessen ist.

Danke für alle Antworten.

Hi,

bin zwar kein Reiserechtsspezialist, aber wenn im Gesetz steht, daß die Reise „erheblich beeinträchtigt“ ist, dann wird das wohl noch nicht bei deinen 6 stunden der fall sein, sondern erst, wenn Störungen intensiver Art und Dauer vorgelegen haben. Wenn der Gesetzgeber „erheblich“ schreibt, dann legt die Rechtsprechung das auch entsprechend aus.

gruss
david

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