Hallo,
angenommen, bei einem Mieter mit Gas-Etagenheizung ist der Wasserspeicher defekt. Wegen Lieferschwierigkeiten beim neuen Speicher ist die Heizung erst nach zwei Wochen wieder voll funktionsfähig. Während dieser Zeit hat der Mieter kein Warmwasser. Die Heizkörper funktionieren, die Heizung muss aber während dieser zwei Wochen ab und zu abgeschaltet werden, damit sie sich nicht überhitzt.
Angenommen, der Mieter zahlt eine monatliche Miete von EUR 250 (+ EUR 30 Nebenkosten). Welche Entschädigung wäre für den Mieter wegen des Heizungsausfalls angemessen?
Gruß,
Markus