Entschädigungsansprüche nach Ermittlungsverfahren

Hallo,

In einem Ermittlungsverfahren viel der Verdacht auch auf mich, das Ermittlungsverfahren gegen mich wurde aber jetzt eingestellt, per Verfügung des OStA.

In dem Biref steht das „Wegen der gegen Sie ergirffenen Strafverfolgungsmaßnahme(n) (vorläufige Festnahme vom 19.01.2000, 9.15 Uhr bis 20.01.2000, 17.29 Uhr sowie Sicherstellung eines Handys Marke Alcatel vom 19.01.2000 bis 08.02.2000) stehen Ihnen möglicherweise Entschädigungsansprüche zu.“

In dem Brief wurde aber nicht von den beschlagnahmten Computern geschrieben (auch bis zu. 08.02.2000) warscheinlich wurde der Besitz einer anderen Person zugeschrieben der auch in der Wohnung war. In jedem Fall mußte ich mir aus beruflichen Gründen (ich bin Webdesigner) deswegen einen neuen Computer kaufen.

Aber die dringendste Frage ist ob ich die Anwaltskosten die ich wegen dieser Festnahme habe geltend machen kann?

DiV,

Noel

Hallo Noel,
mir wurde mal zu Unrecht der Führerschein für ein dreivierteljahr
entzogen.Auch mir wurde Schadensersatz zugesprochen.Hätte ich alle Belege aufgehoben,wäre mir alles ersetzt worden.Die Anwaltskosten hat Vater Staat getragen.
Gruß Sebastian

Hm, hoff’ mas beste. Danke!

Noel

Hallo,

offensichtlich wurden Sie noch vor der Haftprüfung wieder freigelassen; also nur eine vorübergehende Festnahme. Die Ansprüche wären zivilrechtlich gegen den Anzeigenerstatter zu führen und hierbei müßte nachgewiesen werden, dass die Anzeige, welche zur vorläufigen Festnahme führte, vorsätzlich falsch oder fahrlässig war.
Hier beißt sich aber der Hund dann in den eigenen Schwanz, denn dann hätte die Strafverfolgungsbehörde Sie „irrtümlich“ vorläufig festgenommen, was zu einem Schuldeingeständnis der Behörde führen würde, was die Behörde aber nicht zuläßt.

Verhaftet wurden Sie ja nicht vom Anzeigenerstatter.

Zudem müßten Sie Ihren Verdienstausfall beweisen können; also den nachweis erbringen, dass Ihnen für diesen Tag der Unrechthaft der XX DM Betrag an Schaden entstanden ist.
Aber welcher Geschäftsmann bestätigt schon, dass man
Herrn Müller einen Auftrag in der Größenordnung von XXDM gewährt hätte, wenn dieser nicht verhaftet worden wäre…

Der Zivilprozeß kostet mehr Zeit und Nerven, zudem ein ungewisser Ausgang, als der eine Tag Verdienstausfall.
mfg
peter