ich bin von einem NON-EU-Land über ein NON-EU-Land zurück nach D geflogen: Beim ersten Flug entstand eine Verspätung, die sich bis zur Rückkehr nach D auf exakt 6 Stunden aufsummierte. Die Airline ist ebenfalls in einem NON-EU-Land registriert.
Das kürzlich ergangene EU-Rechtsurteil mit 600 Euro Schadensersatz (Iberia-Fall) greift laut der Airline hier aber nicht, da der Sitz der Airline und das Verspätungsereignis außerhalb der EU liegen. Die Airline hat nun lediglich Bonusmeilen angeboten.
Frage: gibt es kein Rechtsurteil für diesen Fall, das eine adäquate Entschädigung, wie sie ja im umgekehrten Fall (1 Stunde Abflugverspätung in D, dann mit Iberia über E nach Lateinamerika, wo 6 Stunden Verspätung anerkannt wurden zu 600 Euro Schadenersatz) bezahlt wurde? Ein sehr teurer Infoanruf bei der Verbraucherzentrale (so der Tipp meines Reiseveranstalters, der immerhin 100 Euro „Kulanz“ gezahlt hat) ergab keinen solchen Rechtstipp.
Sorry aber in Sachen Recht kann ich nicht helfen.
Vielleicht hilft eine kurze Anfrage bei ein Verbraucherschutzorganisation, da dies wohl eine Standard-Rechtsfrage zu sein scheint.
Hallo! Google mal ein bisschen - es gibt einen Anwaltspool, war da auch schon drin. Die nehmen im Erfolgsfall 30 % deiner Entschädigung und sind ansonsten kostenlos.
tut mir leid, ich kann leider nicht helfen, ich weiß nicht wieso ich in dieser frage als „experte“ genannt werde. Viel erfolg noch bei der weiteren suche nach einer kompetenten antwort. nath4056