Entschädigungszahlung nach Unfall absetzbar?

Auf dem Rückweg von der Arbeitsstelle nach Hause habe ich den linken Ausßenspiegel eines parkenden Fahrzeuges beschädigt. Der eigene rechte Spiegel blieb unbeschädigt. Es entstanden also nur die Fremdkosten, ca. 180 €. Kann ich diese als Werbungskosten absetzen, auch wenn sie zwischenzeitlich von meiner KFZ-Versicherung beglichen wurden und ich sie nur über den Umweg der Entschädigungsleistung bezahlt habe (um Höherstufung zu vermeiden)?

Hallo,

wenn der Unfall auf dem Arbeitsweg passiert ist UND du den Weg zur Arbeit bereits als Werbungskosten absetzt (über die Kilometerpauschale), dann kannst du den Schaden nicht absetzen. Denn in der Kilometerpauschale sind alle diese Kosten - auch Reparaturen nach Unfällen - bereits enthalten.

Die einzige Chance, die ich noch sehen würde, ist, die Kosten als „außerordentliche Belastung“ (Hauptformular Seite 4) anzusetzen. Das halte ich aber für sehr wenig aussichtsreich, weil dieser Schaden eigentlich die Kriterien nicht erfüllt.

Grüße
J