das BVG hat wohl im Februar u.a. entschieden, dass die Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer auch nach Öffnung der Bundeswehr für Frauen in Ordnung sei. Die Begründung habe ich hier:
„Das Bundesverfassungsgericht hat die Vereinbarkeit beider Normen mit dem Grundgesetz bereits bejaht … Das Landgericht hat nicht dargetan, warum sie neuerlich auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu prüfen sein sollten.“
Aus dem Text kann man erschließen, dass das Verfassungsgericht in einem früheren Urteil (ich hab’s im Moment nicht parat, suche aber gerne nochmal, wenn es dich interessiert) den „Wehrdienst“ als Oberbegriff für den (männlichen) Wehrdienst und den (sowohl männlichen als auch weiblichen) Ersatzdienst definiert hat, dass es also zwei Begriffe von „Wehrdienst“ gibt. Das Verfassungsgericht hat nach eigener Aussage nur über den Oberbegriff zu entscheiden, was bedeutet, dass diejenigen, die Ersatzdienst leisten, gleichzeitig automatisch Wehrdienst (im übergeordneten Sinn) leisten. Diese Erklärung in einem früheren Urteil noch einmal auf Zulässigkeit zu prüfen, hat das Gericht abgelehnt, weil die untere Instanz die Notwenigkeit hierfür nicht deutlich gemacht hat (der Antrag des Antragstellers bezog sich ja nicht auf den Oberbegriff „Wehrdienst“, sondern auf den „männlichen Wehrdienst“ als Gegensatz zum „sowohl männlichen als auch weiblichen Ersatzdienst“).
das BVerfG hat eigentlich nur gesagt, daß die Vorlagen, die es zu entscheiden hatte, nicht ordentlich begründet waren. Über die Verfassungsmäßigkeit der Wehrpflicht wurde eher indirekt entschieden, und der Ball wurde zurück an die Politik gespielt.
IMHO ist die Wehrpflicht übrigens verfassungswidrig und wäre es auch dann, wenn Frauen ebenfalls zum Bund müßten.